Aktuelles, Experten - geschrieben von cp am Donnerstag, Juni 16, 2011 12:42 - noch keine Kommentare
Elektronische Gesundheitskarte: EU-Kommission fordert Identitätsprüfung der Versicherten
Centralverband Deutscher Berufsfotografen (CV) begrüßt Klarstellung aus Brüssel
[datensicherheit.de, 16.06.2011] Für seine Forderung, die geplanten Verfahren für die Einführung der „elektronischen Gesundheitskarte“ (eGK) seitens der Krankenkassen in Deutschland zu überarbeiten, erhielt der Centralverband Deutscher Berufsfotografen (CV) jetzt Rückendeckung von der Europäischen Kommission:
Ein Hauptkritikpunkt der Berufsfotografen besteht in der Tatsache, dass eine sichere Identitätsprüfung bei der Anfertigung und Verwendung der Versicherten-Bilder für die eGK mit dem bisher vorgesehen Verfahren nicht gegeben sei. Der CV fühlt sich nun durch eine Klarstellung aus Brüssel bestätigt, die auf die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien drängt. Demnach werden die Krankenversicherungsträger und die Betreiber der eGK verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die personenbezogenen Daten einschließlich der Bilddaten „sachlich richtig und auf dem neuesten Stand“ sind.
Der Gesetzgeber hat die Krankenkassen verpflichtet, bis Ende 2011 zehn Prozent der Versicherten mit der eGK auszustatten. Diese wird im Gegensatz zur bisherigen Krankenversichertenkarte aber nicht nur administrative, sondern auch medizinische Daten erhalten, die es besonders zu schützen gilt. Bisher war vorgesehen, dass der Versicherte ein Foto an die Krankenkasse senden soll, aber ohne seine Identität nachweisen zu müssen. Kritiker sehend darin einen Verstoß gegen die europäische Datenschutzrichtlinie „95/46/EG“, da so eine zweifelsfreie Zuordnung des Fotos des Versicherten zu seinen medizinischen Daten nicht möglich ist.
Mit der Klarstellung der Europäischen Kommission sei für alle Beteiligten – Krankenkassen, Leistungserbringer, Bundesministerium für Gesundheit, Aufsichtsbehörden, Datenschützer, Politk und Versicherte – ein wichtiger Meilenstein erreicht. So seien die notwendigen Voraussetzungen der Datensicherheit bei Einführung der eGK geschaffen, meint CV-Geschäftsführer Andreas Gliem. Der CV und seine Mitglieder weisen bereits seit Jahren auf die Unzulässigkeit von Prozessen ohne Identitätsprüfung bei der Lichtbildbeschaffung hin. Unter anderem wandte sich der CV an alle Vorsitzenden und Verwaltungsratsvorsitzenden der Krankenkassen sowie an den Bundesbeauftragten und alle Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Man werde zügig den Ausbau von „Registrierstellen“ vorantreiben, in denen die Versicherten Lichtbilder erstellen lassen können und in denen durch speziell geschultes Personal die Identität geprüft und bestätigt wird. Diese übernehmen in diesem Konzept auch die datenschutzgerechte Weiterleitung an die jeweilige Krankenkasse. Damit befinde sich der CV exakt „auf einer Linie“ mit dem Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar.
Weitere Informationen zum Thema:
CentralVerband Deutscher Berufsfotografen
CV begrüßt Klarstellung aus Brüssel
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