Aktuelles - geschrieben von dp am Freitag, Juli 24, 2009 12:37 - noch keine Kommentare
Handel mit Gebraucht-Software niemals gegen den Willen der Software-Hersteller
Rechtlich geht es um genehmigte Lizenz-Übertragungen
[datensicherheit.de, 24.07.2009] Auch bei Computer-Programmen können Angebote aus Zweiter Hand interessant sein. Einige Händler bieten Gebraucht-Software weit unter dem üblichen Ladenpreis an – mit Lizenzen, die früher von anderen Anwendern genutzt wurden:
Das sei finanziell attraktiv, dennoch sollten Käufer genau hinschauen, betone Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). In vielen Fällen könnten Software-Lizenzen eben nicht auf andere Nutzer übertragen werden, denn nach den neuesten Gerichtsurteilen hätten die Software-Hersteller ein klares Mitspracherecht.
PC-Programme auf einem Original-Datenträger wie CD oder DVD dürften nach der Nutzung weiterverkauft werden, wenn der Hersteller die Übertragung im Lizenzvertrag gestattet und der bisherige Nutzer das Programm von seinem Rechner gelöscht habe, so das Oberlandesgericht München. Bei Volumen-Lizenzen zur Nutzung an mehreren Arbeitsplätzen dürften daraus nicht ohne weiteres Einzelplatz-Lizenzen weitergeben werden – die Zustimmung des Herstellers sei nötig, so das Oberlandesgericht Frankfurt/Main.
Wer Software-Lizenzen übertragen wolle, sollte also zuerst den Lizenzvertrag prüfen und dann bei Bedarf den Software-Hersteller fragen, rät der BITKOM. Auch Käufer sollten nachfragen – beim Gebraucht-Händler, beim Hersteller und im Zweifel beim Rechtsanwalt. Maßgeblich sei in aller Regel die Bestätigung des Software-Herstellers, dass bereits genutzte Lizenzen übertragen werden dürfen.
Weiter Informationen zum Thema:
BITKOM, 24.07.2009
Aufgepasst bei Software-Schnäppchen aus zweiter Hand
BITKOM, 25.03.2009
Stellungnahme / Handel mit gebrauchter Software: Hier: Urteil des OLG München vom 03.07.2008
BITKOM, 02.05.2007
Stellungnahme / Handel mit gebrauchter Software
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