Aktuelles, Branche - geschrieben von dp am Samstag, März 3, 2018 21:03 - noch keine Kommentare
Herausforderung für KMU: EU verbietet Geoblocking im Online-Handel
Selbst kleine Webshop-Betreiber nun gezwungen, EU-weit zu verkaufen
[datensicherheit.de, 03.03.2018] Nach Angaben des Branchenverbands Bitkom wurde, nachdem Europäisches Parlament und Ministerrat für einen Verordnungsentwurf gestimmt haben, welcher Geoblocking im E-Commerce in den Mitgliedsstaaten verhindern soll, der Text am 2. März 2018 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Der Beschluss tritt demnach am 22. März 2018 in Kraft. Für Händler beginnt laut Bitkom ab sofort eine neunmonatige Übergangsfrist, ehe die Regelungen zum 3. Dezember 2018 dann verbindlich angewendet werden müssen.
KMU werden überfordert
„Grundsätzlich begrüßen wir stets jeden Schritt auf dem Weg zu einer Harmonisierung und Förderung des einheitlichen Digitalen Binnenmarkts. Europaweites Einkaufen im Internet wird nach dieser Entscheidung der EU für die Verbraucher einfacher. Für Händler ist allerdings problematisch, dass die Verordnung sie nun faktisch zwingt, in alle EU-Länder zu verkaufen“, warnt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Da die Verbrauchervorschriften, Steuerregelungen und auch die Absatzmärkte als solche aber sehr verschieden seien, würden gerade kleine und mittelständische Händler von den vielen verschiedenen Regelungen überfordert, nicht wenige werden in ihrer Geschäftstätigkeit gefährdet.
Kluft zwischen Konzernen und KMU wird größer
Die Kluft zwischen globalen Handelskonzernen, Plattformen und dem kleinen und mittelständischen Online-Handel werde durch diese neue EU-Verordnung verstärkt.
Mit der Geoblocking-Verordnung würden außerdem vor allem jene Händler bestraft, die zu den digitalen Vorreitern gehören und ihre Produkte auch online vertreiben. Selbst deutsche Händler, die schon den sehr strengen deutschen Regelungen des Verbraucherrechts unterworfen sind, müssten mit zahlreichen Abweichungen des Verbraucherrechts in anderen Mitgliedstaaten rechnen.
Die neunmonatige Umsetzungsfrist für Unternehmen greife zu kurz, weil komplexe Geschäftsabläufe angepasst und teils auch ganz neu entwickelt werden müssten – die großen Gewinner der Geoblocking-Verordnung würden Abmahnanwälte und Berater sein.
Händler müssen EU-weit verkaufen, aber nicht selbst liefern
„Zu begrüßen ist, dass die Verordnung Händlern nicht auferlegt, auch zwingend in die anderen Mitgliedstaaten zu liefern, sondern lediglich nach dort zu verkaufen. Das heißt, ein Händler kann von seinem Käufer verlangen, dass dieser für den Transport des Produkts selbst sorgt“, so Rohleder.
Der Bitkom rechnet seinen Ausführungen nach, dass die Verordnung dazu führen wird, dass sich Abhol-Fahrgemeinschaften bilden werden, um Bestellungen aus anderen Ländern entgegenzunehmen. „Dies kommt insbesondere kleineren EU-Staaten zu Gute, wo die Produktauswahl online häufig nicht so groß ist.“
Automatisches Rerouting auf landesspezifische Webseite verboten
Die Geoblocking-Verordnung der EU untersagt es laut Bitkom Händlern und Diensteanbietern (z.B. für Hosting-Services), Kunden aus anderen EU-Ländern generell von ihren Angeboten auszuschließen oder sie automatisch auf die landesspezifischen Webseiten umzuleiten (Rerouting).
Diese Regelung sehe außerdem vor, dass Kunden ihre bestellte Ware selbst abholen können, wenn ein Händler generell nicht ins Wunschland liefert. Von der Verordnung ausgenommen seien urheberrechtlich geschützte Güter wie E-Books oder CDs.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 14.09.2016
Vorschläge zum europäischen Urheberrecht: Verbraucherzentrale spricht von großer Enttäuschung
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