Aktuelles, Experten - geschrieben von wt am Mittwoch, August 28, 2024 10:52 - noch keine Kommentare
Informationskampagne zur Datensparsamkeit beim Online-Einkauf
Prof. Dr. Dieter Kugelmann hebt datenschutzrechtliche Notwendigkeit eines Gastzugangs hervor
[datensicherheit.de, 28.08.2024] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) hat nach eigenen Angaben im August 2024 eine Informationskampagne für rheinland-pfälzische Online-Shops gestartet: „Mehr als 100 Unternehmen wurden zuvor im Rahmen einer Stichprobe auf das Vorhandensein von Gastzugängen in ihren Online-Shops hin überprüft. 13 Unternehmen, bei denen der Landesbeauftragte Mängel feststellte, wurden mit Informationsschreiben auf die Notwendigkeit der Bereitstellung von Gastzugängen für den Bestellprozess hingewiesen.“ Ziel sei die Sensibilisierung der Verantwortlichen und die Verringerung datenschutzrechtlicher Verstöße in diesem Bereich.

Abbildung: DSK
DSK: Auch im Online-Handel gilt der Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 Buchstabe c) DS-GVO)!
Kunden sollen frei entscheiden können, ob sie ihre Daten beim Online-Shop hinterlegen!
In vielen Online-Shops ist es gängige Praxis, für Bestellungen ein Kundenkonto anzulegen, welches dann über den einzelnen Kauf hinaus bestehen bleibt. Diese Erstellung eines Kundenkontos kann durchaus mit Vorteilen für den Kunden einhergehen – so ist beispielsweise das weitere Bestellen ohne nochmalige Eingabe aller Daten möglich, bisherige Bestellungen können eingesehen, Bestell- und Lieferstatus können bequem überprüft und favorisierte Artikel abgespeichert werden. Nicht immer möchten Kunden jedoch eine derartige dauerhafte Geschäftsbeziehung eingehen.
„Kundinnen und Kunden müssen frei entscheiden können, ob sie ihre Daten beim Online-Shop hinterlegen möchten oder nicht. Die Möglichkeit der sogenannten Gastbestellung muss beim Einkauf im Internet deshalb immer eine gleichwertige Alternative sein“, betont daher Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz.
Gastzugänge: Pflicht zum Angebot in Datenschutz-Grundverordnung verankert
Er berichtet: „Erfreulich ist, dass nur rund jeder zehnte der in unserer Stichprobe überprüften Online-Shops hier Mängel aufwies. Es zeigt, dass die Unternehmen in Rheinland-Pfalz das Prinzip der Datensparsamkeit grundsätzlich befolgen.“ Mit seiner Kampagne möchte der LfDI RLP demnach nun das Erfordernis der Einrichtung von Gastzugängen auch für die weiteren Anbieter von Online-Shops in Rheinland-Pfalz klarstellen. Professor Kugelmann kommentiert: „Im Kern geht es um die Sicherung der Entscheidungsfreiheit in der digitalen Welt!“
Die Pflicht zum Angebot von Gastzugängen für Online-Bestellungen ergibt sich laut LfDI RLP „aus den Artikeln 5 und 6 der Datenschutz-Grundverordnung“ (DSGVO). Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit könne Verstöße ahnden, Anordnungen treffen und in schwerwiegenden Fällen Geldbußen gegen die Verantwortlichen verhängen.
Weitere Informationen zum Thema:
DSK DATENSCHUTZKONFERENZ
Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder / Hinweise der DSK – Datenschutzkonformer Online-Handel mittels Gastzugang (Stand 24. März 2022)
Der Landesbeauftragte für den DATENSCHUTZ und die INFORMATIONSFREIHEIT Rheinland-Pfalz
Gastbestellungen in Online-Shops
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