Aktuelles, Branche, Studien - geschrieben von dp am Samstag, März 17, 2012 18:34 - noch keine Kommentare
Internetsperren sowohl nach geltendem deutschen als auch nach EU-Recht unzulässig
eco beauftragte Gutachten zu Internetsperren und zum Schutz der Kommunikation im Internet
[datensicherheit.de, 17.03.2012] Internetsperren seien unzulässig – sowohl nach geltendem deutschen als auch nach EU-Recht. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten im Auftrag des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco, das am 16. März 2012 in Köln vorgestellt wurde. Die Ergebnisse des Gutachtens sollen zudem in der Zeitschrift „MMR – MultiMedia und Recht“ erscheinen.
Problematische Umsetzung, riskante Nebeneffekte, fragwürdige Rechtmäßigkeit – unter diesen Gesichtspunkten werden Sinn und Unsinn von Internetsperren seit Jahren kontrovers diskutiert. Experten weisen auf die technische Nutzlosigkeit von Internetsperren hin und sehen in ihnen kein geeignetes Mittel, um gegen Rechtsverstöße vorzugehen. Trotzdem wird die Sperrung von Internet-Inhalten zur Bekämpfung von Kinderpornographie, illegaler Glücksspielangebote oder Urheberrechtsverletzungen immer wieder ins Spiel gebracht.
Der eco-Verband hat die fortlaufende Debatte zum Anlass genommen, ein Gutachten in Auftrag zu geben, das einen Beitrag zur Bewertung der Rechtslage leisten soll. Internetsperren sind rechtlich nicht zulässig, so das eindeutige Ergebnis.
Die Kommunikation im Internet ist in Deutschland durch das Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und Paragraph 88 des Telekommunikationsgesetzes geschützt. Sperrungen verletzen – unabhängig von der verwendeten Methode – diesen vom Gesetz definierten Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses. Sperrverfügungen und die sogenannten „Internetsperren“ seien aus diesem Grund rechtlich unzulässig, sagt eco-Geschäftsführer Harald A. Summa. Zudem lehnten sie diese wegen ihrer mangelnden Wirksamkeit grundsätzlich ab.
Das Gutachten untersucht den verfassungs- und einfachgesetzlichen Schutz der Kommunikation im Internet sowie den gesetzlichen Rahmen am Beispiel behördlicher und gerichtlicher Sperrungsverfügungen im Bereich des Urheber- und Glücksspielrechts. Neben dem geltenden Recht in Deutschland fließt auch die Gesetzeslage und Rechtsprechung auf EU-Ebene in die Betrachtung ein. Mit dem Rechtsgutachten, das den Schwerpunkt auf den Schutz der Kommunikation im Internet und das Fernmeldegeheimnis legt, wird ein bislang noch nicht näher untersuchter Aspekt in einer eingehenden rechtlichen Einschätzung und Bewertung analysiert.
Für die Beilage in der Zeitschrift „MMR – MultiMedia und Recht“ fassen die Autoren Dr. Dieter Frey, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dr. Matthias Rudolph, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, und Dr. Jan Oster die Inhalte des Gutachtens zusammen.
Weitere Informationen zum Thema:
MMR – MultiMedia und Recht
DIETER FREY / MATTHIAS RUDOLPH / JAN OSTER: Internetsperren und der Schutz der Kommunikation im Internet
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