Aktuelles, Experten - geschrieben von am Samstag, November 24, 2012 23:59 - noch keine Kommentare

Körperscanner: Aufnahme eines erneuten Probebetriebs auf dem Frankfurter Flughafen am 23. November 2012

Erster Test in Hamburg war 2011 aufgrund einer zu hohen Fehleranfälligkeit der Geräte beendet worden

[datensicherheit.de, 24.11.2012] Ein erster Probebetrieb der Bundespolizei am Flughafen Hamburg war nach einer zehnmonatigen Testphase am 31. Juli 2011 aufgrund einer zu hohen Fehleranfälligkeit der Geräte beendet worden. Anlässlich der Aufnahme eines erneuten Probebetriebs von Körperscannern auf dem Frankfurter Flughafen am 23. November 2012 fordert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben:
Er begrüße es, dass die Teilnahme am Probebetrieb von Körperscannern für jeden Passagier freiwillig sein solle, betont Schaar. Beim Einsatz dieser Technologie müsse sichergestellt sein, dass weder Körperkonturen noch Geschlechtsmerkmale, künstliche Körperteile oder medizinische Hilfsmittel angezeigt werden. Auch dürften die beim Einsatz des Körperscanners erhobenen Daten nicht über den Scanvorgang hinaus gespeichert oder übertragen werden, fordert der BfDI.
Diesen Anforderungen habe sich das Bundesinnenministerium während der ersten Erprobung des Körperscanners angeschlossen. Er werde den Probebetrieb kritisch begleiten und die Einhaltung der entsprechenden Zusagen des Bundesinnenministeriums überprüfen.



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