Aktuelles, Branche - geschrieben von cp am Donnerstag, Juni 26, 2014 16:18 - 2 Kommentare
Leistungsschutzrecht: eco fordert Abschaffung
Neues eco Positionspapier warnt vor Investitions- und Innovationshemmnissen / Rechtsunsicherheit durch ungenauen Gesetzestext
[datensicherheit.de, 26.06.2014] Die Verwertungsgesellschaft Media (VG Media) hat vergangene Woche das Verfahren gegen Google zur Durchsetzung der sich aus dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger ergebenden Zahlungsverpflichtungen eröffnet. eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V. hat sich in der Vergangenheit stets gegen die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger ausgesprochen und fordert auch weiterhin die Abschaffung dieser investitions- und innovationshemmenden Regelung. Aus Sicht von eco überwiegen die Nachteile eines Leistungsschutzrechts klar. In einem heute veröffentlichten Positionspapier legt eco die vielfältigen Nachteile des Leistungsschutzrechts dar und fordert die Bundesregierung dazu auf, das Leistungsschutzrecht neu zu evaluieren und abzuschaffen.
Leistungsschutzrecht ökonomisch und juristisch ungerechtfertigt
„Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist aus unserer Sicht weder mit Verfassungs- noch mit Europarecht in Einklang zu bringen. Es bestehen gravierende verfassungsrechtliche Bedenken, auf die wir bereits während des Gesetzgebungsverfahrens hingewiesen haben, gleichzeitig fehlt jegliche ökonomische oder juristische Rechtfertigung für ein solches Leistungsschutzrecht“, erklärt Oliver Süme, eco Vorstand Politik und Recht. „Wir fordern die Bunderegierung daher auf, ihrer Ankündigung im Koalitionsvertrag Folge zu leisten, das Leistungsschutzrecht erneut zu evaluieren und schließlich abzuschaffen“, so Süme. Das Leistungsschutzrecht gefährde nicht nur die Informationsfreiheit der Internetnutzer, sondern auch die Medienfreiheit sowie die Betätigungsfreiheit der betroffenen Informationsdienste und werde so zum Hindernis für Medienvielfalt und Meinungsbildung. Dies ginge letztlich auch zu Lasten der Presseverlage.
Rechtsunsicherheit durch ungenauen Gesetzestext
eco bemängelt außerdem die aktuelle Rechtsunsicherheit, die sich aus unklaren Formulierungen des Gesetzestextes ergeben. So ist beispielsweise nicht definiert, welche Anbieter überhaupt als Hersteller von „Presseerzeugnissen“ gelten und damit das Leistungsschutzrecht für sich in Anspruch nehmen könnten. Auch der Terminus „zu gewerblichen Zwecken“ bedarf weiterer rechtlicher Klärung, genauso wie die Formulierung „einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte“, die vom Anwendungsbereich des Leistungsschutzrecht ausgeschlossen sein sollen. Es ist also davon auszugehen, dass beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger über langwierige Gerichtsprozesse zunächst eine einheitliche Auslegung diverser Begrifflichkeiten herbeigeführt werden muss. Statt also Rechtssicherheit für die Verlagshäuser zu schaffen, droht also eine lange Phase der Rechtsunsicherheit – für Verlage und Internetunternehmen.
Weitere Informationen zum Thema:
eco
Positionspapier Leistungsschutzrecht für Presseverleger
datensicherheit.de, 23.06.2014
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