Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Sonntag, Oktober 22, 2023 23:00 - noch keine Kommentare
Nur ein erster Schritt: Löschung von Positivdaten bei der SCHUFA
Verbraucherzentrale NRW fordert von Auskunfteien wie der SCHUFA generellen Stopp der Übermittlung
[datensicherheit.de, 22.10.2023] Laut einer Stellungnahme der Verbraucherzentrale NRW hat die SCHUFA Holding AG am 19. Oktober 2023 bekanntgegeben, dass sie gespeicherte Positivdaten von Mobilfunkkunden löschen werde. Unter sogenannten Positivdaten werden demnach Informationen über abgeschlossene Verträge mit Telekommunikationsanbietern oder anderen Firmen verstanden – die keine Einschätzung der Zahlungswahrscheinlichkeit beinhalteten.

Foto: VZ NRW / Artes
Wolfgang Schuldzinski fordert Telekommunikationsanbieter auf, die Übermittlung von Positivdaten an Auskunfteien generell einzustellen
Übermittlung solcher Daten z.B. an die SCHUFA nicht ohne Weiteres zulässig
Bei den Positivdaten hätten Betroffene sich im Unterschied zu sogenannten Negativdaten also nichts zuschulden kommen lassen. Da eine Übermittlung solcher Daten an Wirtschaftsauskunfteien wie die SCHUFA aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW nicht ohne Weiteres zulässig ist, hatte sie gerichtliche Verfahren gegen die Mobilfunkanbieter Telekom, Vodafone und Telefónica eingeleitet.
Diese Beklagten hätten ohne Zustimmung ihrer Kunden Positivdaten an die Auskunftei weitergegeben. Das Landgericht München I (Az 33 O 5976/22) habe den Verbraucherschützern in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil bereits Recht gegeben. Nun habe die SCHUFA reagiert und angekündigt, die Positivdaten zu löschen.
SCHUFA beendet unrechtmäßige Datenspeicherung
„Wir freuen uns, dass unser Einsatz für Verbraucherrechte nun konkrete Maßnahmen nach sich zieht, indem die SCHUFA die unrechtmäßige Datenspeicherung beendet und die vorhandenen Daten löscht“, kommentiert Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.
Diese Maßnahme könne aber nur der erste Schritt sein. „Wir fordern die Telekommunikationsanbieter weiterhin auf, die Übermittlung von Positivdaten an Auskunfteien generell einzustellen“, betont Schuldzinski abschließend.
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