Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, Juni 28, 2023 20:17 - noch keine Kommentare
Online-Inserate: BKA mahnt zur Vorsicht beim Fahrzeugkauf
BKA-Warnung vor Handel mit gestohlenen oder unterschlagenen Wohnmobilen bzw. PKW
[datensicherheit.de, 28.06.2023] Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt in einer aktuellen Stellungnahme: „Betrug macht keine Ferien: Vorsicht beim Fahrzeugkauf!“ Gewarnt wird vor dem Handel mit gestohlenen oder unterschlagenen Wohnmobilen bzw. PKW über Online-Inserate.
Laut BKA Gefahr vermeintlicher Schnäppchen-Angebote über Online-Verkaufsplattformen und Social-Media-Kanäle
Da nun die Sommer-Urlaubszeit beginnt, planen laut BKA viele Urlauber, mit einem PKW oder Wohnmobil zu verreisen – daher weist es auf eine neue Betrugsmasche hin und rät zu erhöhter Wachsamkeit.
Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Kraftfahrzeugen häuften sich in den vergangenen Monaten Fälle angeblicher „Schnäppchen“, „die über Online-Verkaufsplattformen und Social-Media-Kanäle gezielt in Deutschland angeboten werden“. Nach dem Kauf stelle sich dann heraus, dass diese Fahrzeuge „in anderen Ländern gestohlen oder unterschlagen wurden“.
BKA-Tipps zum Fahrzeugkauf
Worauf Sie nach BKA-Angaben beim Fahrzeugkauf achten sollten und wie Sie sich vor Betrug schützen können:
- Vorsicht bei Angeboten, die deutlich unter dem Marktwert liegen!
- Unterschiede von mehreren tausend Euro werden täterseitig mitunter durch kleine, selbst angebrachte Schrammen oder Lackschäden erklärt.
- Tätigen Sie keine umfangreichen Bargeldgeschäfte auf der Straße!
- Transaktionen über hohe Summen wickelt man besser und sicher über Konten ab, die bei Unstimmigkeiten den Rückruf des Kaufpreises ermöglichen.
- Online-Accounts bieten Verkäufern einen hohen Grad an Anonymität. Geben Sie keine Kopien oder Bilder Ihres Personalausweises weiter!
- Bestehen Sie beim Erwerb von Wohnmobilen und Autos auf der unmittelbaren Übergabe der zwei funktionierenden Originalschlüssel, des Serviceheftes und der CoC-Papiere*!
- Lassen Sie sich nicht auf das Angebot eines „Nachschickens“ ein!
- Werden Sie misstrauisch, wenn kurz vor dem Kauf der Ort der Übergabe gewechselt wird. Mit rührseligen Geschichten von Krankheiten oder familiären Notfällen, mit denen man Sie möglicherweise sogar aus Deutschland heraus in angrenzende Länder locken will, manipuliert man Sie gezielt.
- Haben Sie einen Verdacht, dann gehen Sie vor dem Kauf zur Polizei!
* Bei den CoC-Papieren handelt es sich demnach um eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung: „Bestätigung, dass ein Fahrzeug den EU-Normen entspricht. Diese Papiere sind in der jeweiligen Landessprache verfasst und werden bei Neuwagenkauf ausgehändigt. Sie spezifizieren technische Merkmale und Daten des Fahrzeugs, die das Modell beschreiben und für die Zulassung nötig sind, z.B. Maße und Gewichte, Reifengröße, Verbrauch sowie detaillierte CO2- und Schadstoffwerte. Die Angaben gehen somit über die in Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II hinaus.“
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