Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, Dezember 11, 2014 23:39 - noch keine Kommentare
Stärkung des Datenschutzes: HmbBfDI begrüßt EuGH-Urteil zur Videoüberwachung
Videoüberwachung mit kontinuierlicher Speichervorrichtung nicht ausschließlich eine persönliche oder familiäre Angelegenheit
[datensicherheit.de, 11.12.2014] Nach Angaben des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach seinen wegweisenden Urteilen zur Vorratsdatenspeicherung sowie zum Recht auf Löschung von Links in Suchmaschinen nun erneut für eine Stärkung des Datenschutzes gesorgt.
Enge Auslegung der „Haushaltsklausel“ durch den EuGH
Im Urteil vom 11. Dezember 2014 ging es um die Frage, ob das private Betreiben von Überwachungskameras, die auch auf den öffentlichen Straßenraum zum Schutz des Hauses und des Eigentums sowie der Gesundheit und des Lebens der Bewohner gerichtet sind, unter die EU-Datenschutzrichtlinie fällt. Dabei hatte das Gericht zu prüfen, ob die Ausnahmeregelung, wonach das Datenschutzrecht auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten vorgenommen wird, im Ausgangsfall Anwendung findet.
Der EuGH habe diese „Haushaltsklausel“ eng ausgelegt, so der HmbBfDI. Im Lichte des Grundrechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens könne eine Videoüberwachung mit kontinuierlicher Speichervorrichtung nicht als ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeit angesehen werden. Entscheidend sei bei der Ausnahmeklausel darauf abzustellen, ob die Tätigkeit in der ausschließlich persönlichen oder familiären Sphäre desjenigen vorgenommen wird, der die Daten verarbeitet.
Videoüberwachung besonders gefährdeter Objekte bleibt möglich
Dabei sei laut HmbBfDI eine Videoüberwachung des öffentlichen Straßenraums durch private Stellen und Privatpersonen aber auch nach diesem Urteil nicht per se unzulässig. Das berechtigte Interesse der Betreiber von Videoüberwachungstechnik sei gegenüber den Rechten Betroffener abzuwägen.
Eine Videoüberwachung des öffentlichen Straßenraums könne daher insbesondere bei besonders gefährdeten Objekten unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach wie vor zulässig sein. Die geübte Praxis der Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland werde damit bestätigt.
HmbBfDI begrüßt aktuelles EuGH-Urteil
Dieses Urteil sei mit Nachdruck zu begrüßen. Eine Ausnahme von der Geltung der Datenschutzbestimmungen für diese Fallgruppe hätte massive Konsequenzen für den Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts nach sich gezogen. Nun sei geklärt, dass nicht nur private Personen mit Videokameras der datenschutzrechtlichen Beschränkung und Kontrolle bei der Aufzeichnung von Bildern aus dem Öffentlichen Raum unterliegen. Dies gelte auch für Kameras, die zum Zwecke der Beweissicherung in privaten Kfz als sogenannte „Dash Cams“ betrieben werden.
Einer pauschalen Legalisierung der privaten Videoüberwachung im Zuge einer massenhaften Verbreitung digitaler Technologien werde damit der Riegel vorgeschoben. Das Urteil müsse insbesondere auch beim Einsatz von Drohnen zu privaten Zwecken Beachtung finden.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 10.12.2014
Demokratie erfordert voraussetzungslosen Zugang zu Akten der Verwaltung
Aktuelles, Experten, Studien - Nov. 8, 2025 0:03 - noch keine Kommentare
Web-Plattformen von Google und Meta: Jeder zweite Fakeshop schaltet Online-Werbung
weitere Beiträge in Experten
- Digitalpolitik: Rund zwei Drittel der Bürger unzufrieden
- Verbraucherreport 2025: Mehrheit moniert mangelnden Schutz vor unseriösen Anbietern beim Online-Shopping
- Halbleiter made in Europa: Verfügbarkeit geht vor Billigkeit
- Stärkere politische Förderung der Halbleiter-Produktion, -Forschung und -Entwicklung in Deutschland gefordert
- Augmented Reality: Bereits die Hälfte der Deutschen nutzt AR-Anwendungen
Aktuelles, Branche, Studien - Nov. 8, 2025 0:17 - noch keine Kommentare
Einsatz von KI-Agenten: Lückenlose Governance für Unternehmen mittlerweile unerlässlich
weitere Beiträge in Branche
- Schwache Passwortregeln für Websites prägen Unsicherheitskultur
- Fast ein Viertel der KMU-Chefetage ignoriert Geschäftsrelevanz der Cybersicherheit
- Telematik-Infrastruktur: Kaspersky-Warnung vor Schwachstellen in vernetzten Fahrzeugen
- Darknet: NordVPN-Studie zeigt Preiszunahme für gestohlene Zahlungskarten um bis zu 444 Prozent
- Webformulare als Phishing-Einfallstor: KnowBe4 Threat Lab warnt vor Complete Business Compromise
Aktuelles, Branche, Umfragen - Juli 9, 2025 19:03 - noch keine Kommentare
DigiCert-Umfrage: Manuelle Zertifikatsprozesse führen zu Ausfällen, Compliance-Fehlern und hohen Verlusten im Unternehmen
weitere Beiträge in Service
- Threat Hunting: Bedeutung und Wertschätzung steigt
- Umfrage: 71 Prozent der IT-Entscheidungsträger besorgt über Mehrfachnutzung von Passwörtern
- Fast die Hälfte der Unternehmen ohne geeignete Sicherheitsrichtlinien für Remote-Arbeit
- Umfrage: Bedeutung der Konsolidierung von IT-Sicherheitslösungen
- TeleTrusT-Umfrage: „IT-Sicherheit im Home Office“



Kommentieren