Aktuelles, Experten - geschrieben von am Samstag, November 28, 2020 21:16 - noch keine Kommentare

Supergrundrecht Datenschutz: Ein kritischer HmbBfDI-Faktencheck

Seit Inkrafttreten der EU-DSGVO zunehmend öffentliche Diskussionen über Sinn und Zweck des Datenschutzes

[datensicherheit.de, 28.11.2020] Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat sich in seiner Stellungnahme vom 27. November 2020 sehr kritisch mit dem vermeintlichen „Supergrundrecht Datenschutz“ auseinandergesetzt: Seit der Geltung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und verstärkt seit Beginn der „Corona-Pandemie“ würden immer wieder öffentliche Diskussionen über Sinn und Zweck des Datenschutzes geführt. Dabei gehe es um die grundsätzliche Frage, ob der Schutz von Rechten und Freiheiten der Bürgern in seiner derzeitigen Form adäquat sei. Anlässlich eines in der Ausgabe vom „Hamburger Abendblatt“ am 21. November 2020 publizierten Meinungsbeitrags mit dem Titel „Supergrundrecht Datenschutz?“ gelte es, vor diesem Hintergrund den Faktencheck durchzuführen, um Tatsachen von bloßen Behauptungen zu trennen. Auf diese Weise möge es gelingen, eine versachlichte Basis für die öffentliche Diskussion zu erzeugen.

Zitat: „Überall werden wegen der Corona-Pandemie Grundrechte eingeschränkt – mit einer Ausnahme.“

Dass derzeit überall in Grundrechte eingegriffen werde, nur nicht in das Grundrecht auf Datenschutz, sei in dieser Pauschalität falsch. Einschränkungen des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung fänden derzeit massenhaft statt, so der HmbBfDI: Zur Datenübermittlung und -speicherung bei der Nachverfolgung von Infektionsketten sowie bei der Meldung von Infizierten und Personen, welche aus Risikogebieten einreisen.
Zudem bestehe die Pflicht aller Menschen, bei Aufsuchen von Einrichtungen des täglichen Lebens stets ihre Kontaktdaten zu hinterlassen. Bei Attesten für die Befreiung von der Maskenpflicht sei durch den Arzt eine Diagnose über den Gesundheitszustand des Betroffenen anzugeben. Neue gesetzliche Einschränkungen des informationellen Selbstbestimmungsrechts seien gerade in der letzten Woche durch den Bundesgesetzgeber aufgenommen worden.

Zitat: „Deutschland hat sich für 69 Millionen Euro eine tolle Corona-Warn-App geleistet – sie ist so sicher, dass sie leider in dieser zweiten Welle wertlos ist.“

Die Kosten der „Corona App“ seien zutreffend angeben. „Wertlos“ sei diese allerdings nicht: Sie ermögliche den Menschen, sich risikoadäquat zu verhalten und insbesondere Kontakte zum Schutz anderer zu vermeiden.
Gerade ihre Sicherheit und das berechtigte Vertrauen der Nutzenden in den Datenschutz habe ganz wesentlich dazu beigetragen, dass sie bislang über 23,2 Millionen Mal heruntergeladen worden sei.

Zitat: „So sollte kürzlich in Hamburg ein KI-Forschungsprojekt zu Corona aufgelegt werden, das an den steuerfinanzierten Bedenkenträgern scheiterte. Das Projekt wird nun im Ausland weitergeführt. Die Liste abstruser Eingriffe der Datenschützer ist längst so lang, dass man darüber endlich diskutieren muss.“

Dazu der HmbBfDI: Es sei völlig unklar, um welches KI-Forschungsprojekt es sich hierbei handeln soll und wo und wann ein solches in Hamburg angeblich verhindert wurde.
Trotz eines Schreibens an die Redaktion des „Hamburger Abendblatt“ sei bislang hierzu wie auch zu anderen Punkten keine Klarstellung erfolgt.

Zitat: „Unvergessen, wie der Hamburger Datenschutzbeauftragte die Polizeiarbeit nach den G-20-Krawallen behindern wollte und allen Ernstes forderte, die Fahndungsdatei zu Gewalttätern zu löschen.“

Es sei die gesetzliche Aufgabe einer jeden Aufsichtsbehörde, die Regelungen des Datenschutzes – auch gegenüber der Polizei – zu kontrollieren und die Rechte und Freiheiten zu schützen, stellt der HmbBfDI klar. „In diesem Zusammenhang die Absicht der Verhinderung der Strafverfolgung zu unterstellen, spricht für sich selbst.“ Die Forderung nach der Löschung von Fahndungsdaten von Gewalttätern sei zudem nie erhoben worden.
Die Anordnung habe stattdessen die Löschung der biometrischen Profile von in der Masse gerade völlig unbescholtenen Passanten betroffen, „die in der Öffentlichkeit zusammengezogen und gesammelt wurden, um einen biometrischen Referenzdatenbestand zu erzeugen. Dieser war in Deutschland einzigartig und wurde von der Polizei Hamburg bereits gelöscht.“ Dieser Fall liege vor dem OVG Hamburg und habe noch keine abschließende Entscheidung gefunden.

Zitat: „Die elektronische Patientenakte verhinderten Datenschützer mit dem Hinweis auf möglichen Missbrauch – dass die Akte Leben retten kann, wenn ein Notfall ins Krankenhaus kommt? Nicht so wichtig.“

Die elektronische Patientenakte sei gesetzlich geregelt und werde derzeit umgesetzt. Dass diese „durch die Datenschützer verhindert wurde, ist falsch“. Dies sei auch nie deren Anliegen gewesen.
Richtig sei, dass es derzeit Kritik an der Umsetzung gebe. Die Datenschützer hätten sich in der Vergangenheit dafür stark gemacht, „dass die elektronische Patientenakte eine sichere technische Umsetzung erfährt und die Patienten Kontrolle darüber ausüben können, wer welche Dokumente darin einsehen kann.“

Zitat: „Der grüne Tübinger Bürgermeister Boris Palmer wollte Informationen über straffällige Asylbewerber sammeln, um diese konkret in den Blick zu nehmen. Die Datenschützer untersagten es.“

Das sei zutreffend, sage aber nichts über die Rechtmäßigkeit der Untersagung aus.
Datenschutz setze mitunter Regeln, welche durch Behörden – auch zugunsten von Asylbewerbern – eingehalten werden müssten.

Zitat: „Es waren auch deren Bedenken, die lange verhinderten, Kindergeldbetrug durch kriminelle Clans aufzudecken.“

Tatsächlich sei diese Fragestellung in NRW aufgeworfen worden und habe dort zu einem standardisierten Verfahren des Datenabgleichs geführt.
Einzelheiten zum Verlauf der Debatte vor Ort seien nicht bekannt.

Zitat: „… die [Datenschützer] hatten in Hamburg im Sommer gleich die Gastronomen überprüfen lassen. Wo Listen offen auslagen, gab es Ärger, im Wiederholungsfall auch Bußgelder. So macht man Not leidenden Unternehmern das Leben schwer – und es Micky Maus und Darth Vader umso leichter.“

Neben Aufklärungskampagnen habe die Aufsichtsbehörde in der Tat Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt. Lediglich in drei Einrichtungen seien bisher eher symbolische Bußgelder in Höhe von jeweils 50 bis 100 Euro verhängt worden. Datenschutz und Infektionsschutz gingen Hand in Hand:
„So gab es zahlreiche Beschwerden zu offen ausliegenden Kontaktdatenlisten, etwa zu Missbräuchen hinterlegter Telefonnummern durch Flirt-Anrufe von Fremden.“ Restaurantbesucher müssten indes darauf vertrauen können, dass ihre Daten sicher verwahrt werden, wenn sie ihre korrekten Namen und Telefonnummern hinterlassen.

Prof. Dr. Johannes Caspar: Recherche ein unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt

„In großen Teilen hält der Beitrag dem Faktencheck nicht stand. Recherche ist ein unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zentrale gesellschaftliche Fragen, wie der Schutz der Menschen im Zeitalter der Digitalisierung, lassen sich nur auf der Basis von Tatsachen beantworten. Anderenfalls werden rationale Bewertungen durch Vorurteile und Unterstellungen ersetzt“, kommentiert HmbBfDI Prof. Dr. Johannes Caspar den Beitrag „Supergrundrecht Datenschutz?“ im „Hamburger Abendblatt“ vom 21.11.2020,

Weitere Informationen zum Thema:

Hamburger Abendblatt, Matthias Iken, 21.11.2020
Hamburger Kritiken: „Supergrundrecht Datenschutz?“

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, 27.11.2020
Datenschutz in Zeiten von Covid-19

ROBERT KOCH INSTITUT
KENNZAHLEN ZUR CORONA-WARN-APP



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