Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Dienstag, Juni 15, 2010 22:56 - ein Kommentar
SWIFT-Abkommen und PKW-Maut: Bundesdatenschutzbeauftragter bezieht Stellung
Datenspeicherung möglichst kurzzeitig bzw. möglichst wenig
[datensicherheit.de, 15.06.2010] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar hat sich in jüngsten Stellungnahmen für den Datenschutz zugunsten redlicher Bürger eingesetzt:
So nannte er es insbesondere „unbefriedigend“, dass weiterhin sehr umfangreiche Daten, die „ganz überwiegend des Terrorismus unverdächtige und unschuldige Personen“ beträfen, in die USA übermittelt werden sollten – „nicht hinnehmbar“ sei, dass diese Daten in den USA regelmäßig fünf Jahre gespeichert bleiben sollten, so Schaar zum SWIFT-Abkommen. Die EU-Kommission und die USA hätten sich auf eine neue Vereinbarung zur Übermittlung europäischer Bankdaten in die USA verständigt, nachdem das Europaparlament einen ersten Entwurf im Februar 2010 mit großer Mehrheit wegen schwerwiegender datenschutzrechtlicher Bedenken abgelehnt hatte. Der von der EU-Kommission ausgehandelte Abkommensentwurf erfülle „nicht die datenschutzrechtlichen Mindestanforderungen“.
Schaar hat sich im Zusammenhang mit der möglichen Einführung einer PKW-Maut deutlich gegen den Gläsernen Aufofahrer ausgesprochen – wer seine Maut ordnungsgemäß bezahlt habe, über den dürften keine Daten gespeichert werden, die etwa für die Herstellung eines Bewegungsprofils missbraucht werden könnten. Bei der Festlegung der gesetzlichen Grundlagen sei zu gewährleisten, dass die bei der Mauterhebung anfallenden Daten über Position und Fahrtzeit ausschließlich unter der Kontrolle der Autofahrer stehen und nicht zentral registriert würden.
Weitere Informationen zum Thema:
BfDI, 15.06.2010
SWIFT – Nur kosmetische Änderungen reichen nicht aus!
BfDI, 15.06.2010
Schaar zur PKW-Maut: Nein zum gläsernen Autofahrer!
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