Aktuelles, Branche - geschrieben von dp am Donnerstag, Februar 15, 2018 23:02 - noch keine Kommentare
TeamDrive warnt vor globaler Datenkatastrophe
Schwerwiegende Probleme für US-Cloud-Service-Anbieter mit Kunden in der EU befürchtet
[datensicherheit.de, 15.02.2018] Der sogenannte „Microsoft-Fall“ kommt vor den obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten – damit entscheidet der US Supreme Court faktisch über die Zukunft der Datensicherheit. US-Unternehmen müssten künftig eventuell jegliche geforderte Daten, auch aus europäischen Standorten, ausliefern, ohne den dafür notwendigen europäischen Rechtsweg einzuhalten, warnt TeamDrive in einer Stellungnahme.
Gesetzgebung der USA könnte europäischen Datenschutz aushebeln
Der oberste Gerichtshof der USA wird demnach bald darüber entscheiden – eine mündliche Anhörung dazu soll in wenigen Tagen stattfinden. Damit schwappe eine weitere „Datenkatastrophe“ aus den Vereinigten Staaten Richtung Europa: Schon 2011 habe der „Patriot Act“ für Aufsehen gesorgt. Dieser erlaube US-Behörden ohne richterliche Anordnung den Zugriff auf Server von US-Unternehmen. 2013 habe dann Edward Snowden die Bemühungen der „Datenkrake“ NSA publik gemacht. Mit der aktuell erwarteten Diskussion schiebe sich die Gesetzgebung der USA nun eventuell vollständig am europäischen Datenschutz vorbei.
Detlef Schmuck: „US Patriot Act“ widerspricht Anforderung nach Nachvollziehbarkeit personengebundener Daten
Europäer erscheinen machtlos
Die Anhörung vor dem Supreme Court sei der vorläufige Höhepunkt einer Auseinandersetzung zwischen Microsoft und der US-Regierung. Microsoft setze sich schon seit Jahren über alle gerichtlichen Instanzen hinweg gegen Bemühungen der US-Regierung zur Wehr, Einsicht in Daten zu erhalten, die in einem Rechenzentrum in Irland gespeichert sind.
Diesen Einsatz bewertet Detlef Schmuck, Geschäftsführer der TeamDrive Systems GmbH nach eigenen Angaben als positiv: „Es ist definitiv lobenswert, dass Microsoft bereits seit Jahren daran arbeitet, eine Katastrophe für US-Cloud-Service-Anbieter abzuwehren. Doch schon jetzt ist bei Unternehmen die Unsicherheit groß, gegen europäischen Datenschutz bei der Nutzung von US-Cloud-Services zu verstoßen.“
Insbesondere nach der endgültigen Einführung der EU-DSGVo könnten schließlich schwerwiegende Rechtsfolgen für europäische Firmen drohen. Als Beispiel nennt Schmuck die Nachvollziehbarkeit personengebundener Daten wie von der EU-DSGVo gefordert: „Dem widerspricht der ,US Patriot Act‘, der Unternehmen in der Regel zum Schweigen über die Herausgabe der Daten verpflichtet.“
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 20.11.2013
Cloud Computing: Herausforderungen für Datenschutz und Datensicherheit
datensicherheit.de, 24.08.2011
NIFIS warnt: US-amerikanische Cloud-Anbieter unterliegen Patriot Act
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