Aktuelles, Experten - geschrieben von cp am Montag, April 2, 2012 16:42 - noch keine Kommentare
Thilo Weichert befürchtet Verlust des Interesses am Datenschutz beim Gesetzgeber in Schleswig-Holstein
Bei der Normsetzung werde Geschwindigkeit der Qualität vorgezogen – wichtige Aspekte des Datenschutzes würden dabei übergangen, kritisiert der ULD-Leiter
[datensicherheit.de, 02.04.2012] Mit Sorge beobachtet das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), wie der Landesgesetzgeber in Schleswig-Holstein am Ende der Legislaturperiode zunehmend bei der Normsetzung Geschwindigkeit der Qualität vorziehe und dabei wichtige Aspekte des Datenschutzes übergehe. Sei das ULD bei datenschutzrelevanten Vorhaben bisher zumindest angehört worden, auch wenn die Stellungnahmen manchmal in der Sache unberücksichtigt geblieben seien, so werde inzwischen selbst auf eine förmliche Beteiligung verzichtet.
Aktuell habe z.B. der Innen- und Rechtsausschuss dem Landtag die Annahme des Entwurfs eines „Staatsvertrags über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle“ zur Realisierung der elektronischen Fußfessel empfohlen, ohne dass dem ULD die Möglichkeit eingeräumt worden sei, dazu Stellung zu beziehen.
Welche Konsequenzen der Verzicht auf die Expertise des ULD haben könne, habe sich jüngst beim Entwurf eines „Therapie-Unterbringungs-Vollzugs-Gesetzes“ gezeigt. Dieser sei vom Innen- und Rechtsausschuss am 14. März 2012 abschließend behandelt worden. Das ULD habe hiervon zufällig am Vortag erfahren und daraufhin kurzfristig noch eine Stellungnahme übermittelt. In seinem Schreiben habe das ULD darauf hingewiesen, dass die geplante Regelung zum für den Datenschutz wesentlichen Akteneinsichtsrecht verfassungswidrig sei, weil diese Einsicht von der Geltendmachung eines „rechtlichen Interesses“ abhängig gemacht werde – statt diesen Bedenken nachzugehen, sei der Innen- und Rechtsausschuss bei der grundgesetzwidrigen Einsichtsverweigerungsregelung geblieben.
Seit Langem sei bekannt, wann diese Legislaturperiode endet – der Landtag dürfe nicht in „allerletzter Sekunde“ gravierende Einschnitte in den Datenschutz beschließen, ohne dass hierüber zuvor habe ergebnisoffen diskutiert werden können, sagt Thilo Weichert, Leiter des ULD. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sei einfach zu wertvoll.
Weitere Informationen zum Thema:
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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