Vernachlässigung des Schutzes der Betriebsgeheimnisse unentschuldbar

Die Beratungspraxis zeigt nach Angaben der Anwaltssozietät CMS Hasche Sigle, dass viele deutsche Unternehmen über kein effektives Schutzkonzept für ihr Know-how verfügen.

Richtlinienentwurf zum Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen fordert gezielte Aktivitäten der Unternehmen

[datensicherheit.de, 10.04.2016] Die wirtschaftsberatende Anwaltssozietät CMS Hasche Sigle weist in einer aktuellen Stellungnahme darauf hin, dass im Kontext der Abstimmung des EU-Parlaments über den „Richtlinienentwurf zum Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen“ es um „nicht weniger als den Schutz von Geschäftsgeheimnissen für Unternehmen“ geht.

Deutsche Unternehmen vernachlässigen Know-how-Schutz

Die EU-Kommission wolle mit dieser neuen Richtlinie Unternehmen vor Spionage und unfairem Wettbewerb schützen. Die Beratungspraxis zeige indes, so CMS Hasche Sigle, dass viele deutsche Unternehmen über kein effektives Schutzkonzept für ihr Know-how verfügten.

Schutzwirkung nur bei angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen

Dies sei ein „gefährliches Versäumnis“, denn nach Inkrafttreten der Richtlinie könne sich auf einen Geheimnisschutz nämlich nur noch derjenige erfolgreich berufen, der darlegen und beweisen könne, dass die fraglichen Informationen „Gegenstand von den Umständen entsprechenden angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen“ gewesen seien. Im schlimmsten Fall drohe sogar der Verlust des Rechtsschutzes gegen Geheimnisverrat und Betriebsspionage.

Weitere Informationen zum Thema:

EUR-Lex
Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung

Weitere Beiträge

22. August 2026
00:08 Uhr