Aktuelles, Branche, Studien - geschrieben von dp am Dienstag, August 18, 2020 21:17 - noch keine Kommentare
Neues Whitepaper zum Geschäftsgeheimnisgesetz online
DQS gibt Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragten Handreichung mit Best Practices zur Befolgung des Geschäftsgeheimnisgesetzes
[datensicherheit.de, 18.08.2020] Das neue Whitepaper „Geheimnisschutz mit ISO-Normen und DS-GVO“ der Deutschen Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen (DQS GmbH) steht ab sofort zum Download bereit. Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragte sollen damit einen Überblick über die Anforderungen des neuen Geschäftsgeheimnisgesetzes erhalten und erfahren, wie sie „Best Practices“ aus der ISO-Zertifizierung oder DS-GVO-Umsetzung als Blaupause für den Geheimnisschutz nutzen können.
![dqs-whitepaper-geheimnisschutz-mit-iso-normen-und-dsgvo](https://www.datensicherheit.de/wp-content/uploads/dqs-whitepaper-geheimnisschutz-mit-iso-normen-und-dsgvo-e1597777907782.jpg)
Abbildung: DQS
Whitepaper zum Download: Geheimnisschutz mit ISO-Normen und DS-GVO
GeschGehG – neue Grundlage für Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
Mit dem im April 2019 erlassenen Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) hat der Gesetzgeber demnach „eine neue Grundlage für den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen geschaffen“. Dabei seien die bisher geltenden Rahmenbedingungen in einer Reihe wichtiger Bereiche aktualisiert worden: Neben dem ausdrücklichen Schutz von „Whistleblowern“ und Journalisten sowie der Legitimation des „Reverse Engineering“ sei insbesondere auch der Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Gerichtsverfahren neu geregelt worden.
Ab sofort gelte: „Wer sich die Option offenhalten möchte, juristisch gegen die Nutzung und Offenlegung schützenswerter Geschäftsinformationen vorzugehen, muss für die entsprechenden Informationen präventiv und nachweisbar angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen etablieren.“ Unternehmen müssten den Geheimnisschutz also organisieren und wertvolle Informationen systematisch erfassen, klassifizieren und schützen. Der subjektive Geheimhaltungswille reiche nicht mehr.
Organisation des Geschäftsgeheimnisschutzes beginnt i.d.R. nicht bei null
„Das GeschGehG definiert sehr elegant, wie aus einer Information ein Geschäftsgeheimnis wird. Nur wer angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen ergreift, kann Ansprüche nach dem GeschGehG geltend machen“, erläutert Volker Caumanns, Experte für Informationssicherheit und Datenschutz bei der envigration GmbH (Berlin) und Autor des DQS-Whitepapers.
Die Umsetzung dieser Vorgabe klinge zunächst nach einem erheblichen Mehraufwand. Doch in der Regel beginne die Organisation des Geschäftsgeheimnisschutzes nicht bei null. Das Rahmenwerk, welches die Unternehmen im Zuge der DSGVO-Umsetzung etabliert hätten, liefere ein „hervorragendes technisches und organisatorisches Gerüst für den Geschäftsgeheimnisschutz“ – und auch ISO-Managementsystemnormen lieferten viele hilfreiche Ansätze.
ISO-Normen 9001 und 27001 sowie DSGVO als Muster für Geschäftsgeheimnisschutz
Um Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragte bei der Organisation des Geschäftsgeheimnisschutzes zu unterstützen, hat die DQS nach eigenen Angaben jetzt das neue Whitepaper „Geheimnisschutz mit ISO-Normen und DS-GVO“ veröffentlicht. „Die DQS-Experten fassen darin die wichtigsten Neuerungen und Handlungserfordernisse des neuen Gesetzes kompakt und verständlich zusammen und erläutern, worauf es bei der Umsetzung zu achten gilt.“
Im Fokus stehe dabei die Frage, wie Unternehmen die ISO-Normen 9001 und 27001 sowie die DSGVO als Muster für den Geschäftsgeheimnisschutz nutzen könnten. Hinzu kämen praktische Tipps für die Erfassung und Klassifizierung von Informationen sowie „Best Practices“ zu angemessenen Geheimnisschutzmaßnahmen und zur Risikobeurteilung.
Weitere Informationen zum Thema:
DQS.The Audit Company.
Whitepaper / Geheimnisschutz mit ISO-Normen und DS-GVO
DQS.The Audit Company.
On-demand-Web-Seminar / Schutz Ihrer Geschäftsgeheimnisse gesetzlich gefordert – Was ist zu tun?
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