Aktuelles, Experten - geschrieben von am Montag, April 11, 2016 19:29 - noch keine Kommentare

Datenschützer: Appell an Europäischen Gerichtshof zum Stopp verdachtsloser Vorratsdatenspeicherung

Frage zu klären, ob dessen Urteil zur EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung auch auf nationale Gesetze zu übertragen ist

[datensicherheit.de, 11.04.2016] Im Vorfeld der Verhandlung des Europäischen Gerichtshofs am 12. April 2016 über nationale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung einen Appell an die Richter gerichtet, die verdachtslose Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten der gesamten Bevölkerung europaweit zu ächten.

Kommunikations- und Bewegungsverhalten aller EU-Bürger im Visier

Die unterschiedslose Vorratsspeicherung von Informationen über jedes Telefonat, jede SMS, jede E-Mail und jede Internetverbindung der gesamten Bevölkerung stelle alle bisherigen Überwachungsmaßnahmen in den Schatten, so Ute Elisabeth Gabelmann vom AK Vorrat.
Eine Vorratsdatenspeicherung zeichne dauerhaft das alltägliche Kommunikations- und Bewegungsverhalten aller 500 Millionen Menschen in der EU auf. Das habe sich für viele Bereiche der Gesellschaft als höchst schädlich erwiesen, etwa für Kontakte zu Psychotherapeuten, Ärzten, Rechtsanwälten, Eheberatern, Drogenmissbrauchsberatern und Journalisten. Ein Terroranschlag habe mit Vorratsdaten hingegen noch nicht verhindert werden können, betont Gabelmann.
Der AK Vorrat appelliert an den Europäischen Gerichtshof, die NSA-Methoden einer totalen Telekommunikationsdatensammlung in Europa zu ächten und das Grundrecht auf vertrauliche Telekommunikation durchzusetzen. Denn ein Staat, der wahllos alle Bürger ins Visier nehme, sei kein freiheitlicher Rechtsstaat mehr.

Frage zur Handhabung nationaler Gesetze zu klären

Der Gerichtshof hatte die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung 2014 für unvereinbar mit der EU-Grundrechtecharta erklärt, weil die betroffenen Personen in keinem „auch nur mittelbaren oder entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten stehen“ und ihre Daten dementsprechend nicht „zur Verhütung, Feststellung oder Verfolgung schwerer Straftaten beitragen könnten“.
Gerichte in Schweden und Großbritannien haben dem Europäischen Gerichtshof nun die Frage vorgelegt, ob dessen Urteil zu dieser Richtlinie auch auf nationale Gesetze zu übertragen ist.



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