Aktuelles, Experten - geschrieben von am Freitag, Februar 17, 2017 16:59 - noch keine Kommentare

DSAnpUG-EU: Gesetzentwurf stellt deutsche Verbraucher datenschutzrechtlich schlechter

Verbraucherzentrale kritisiert wesentliche Punkte des Entwurfs der Bundesregierung zum Anpassungsgesetz an EU-Datenschutzgrundverordnung

[datensicherheit.de, 17.02.2017] Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) warnt, dass der vorliegende Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung deutsche Verbraucher im europäischen Vergleich datenschutzrechtlich deutlich schlechter stellt. Kritisiert werden vor allem die Einschränkungen der Betroffenenrechte und die automatisierten Einzelfallentscheidungen. Der aktueller Gesetzentwurf müsse „hinsichtlich der Verbraucherrechte überarbeitet“ werden.

Bisherige Nachbesserungen noch nicht ausreichend

In Folge der notwendigen Anpassung des nationalen Rechtsrahmens an die EU -Datenschutzgrundverordnung bis zum Mai 2018 dürfe sich das Datenschutzniveau für Verbraucher nicht verschlechtern. In seiner aktuellen Stellungnahme zum Entwurf eines Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetzes der Bundesregierung (DSAnpUG-EU) äußert der vzbv jedoch seine diesbezüglichen Befürchtungen.
Zwar habe die Bundesregierung die Kritik am vorherigen Entwurf des Bundesministeriums des Innern aufgenommen und wesentliche Punkte nachgebessert. Unternehmen könnten den Nutzungszweck von erhobenen Daten nicht, wie ursprünglich vorgesehen, über die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung hinaus ändern. Außerdem würden die bisherigen verbraucherschützenden Regelungen zum Kreditscoring in den neuen Entwurf überführt.

Schlechterstellung der Verbraucher

Ein wesentlicher Kritikpunkt des vzbv am aktuellen Gesetzesentwurf ist aber weiterhin, dass die Rechte der Verbraucher in nicht akzeptabler Art und Weise eingeschränkt werden sollen.
Beispielsweise müssten Unternehmen die Daten der Verbraucher nicht mehr löschen, wenn dies einen unverhältnismäßigen Aufwand für das Unternehmen bedeuten würde. Darüber hinaus sollen neue Regelungen für private Krankenversicherungen eine automatisierte Entscheidung im Einzelfall ermöglichen, auch wenn dem Antrag einer betroffenen Person auf Erstattung der Rechnung nicht vollständig stattgegeben wurde. Bislang sei in diesen Fällen eine Einzelfallprüfung durch einen Sachbearbeiter vorgesehen gewesen.
Sollten die vorgeschlagenen Regelungen in ihrer derzeitigen Form beschlossen werden, wäre dies nach Ansicht des vzbv nicht nur europarechtswidrig – auch würde es eine massive Verschlechterung der Verbraucherrechte bedeuten: Deutsche Verbraucher wären künftig datenschutzrechtlich deutlich schlechter gestellt als jene in anderen EU-Mitgliedsstaaten.

Verbraucher in den Mittelpunkt rücken!

Der vzbv plädiert in seiner Stellungnahme dafür, „die vorgeschlagenen Regelungen zu überarbeiten und die Rechte der Verbraucher und Bürger konsequent ins Zentrum der Anpassung des deutschen Rechtsrahmens an die DSGVO zu stellen.“

Weitere Informationen zum Thema:

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., 13.02.2017
KEINE ABSENKUNG DES DATEN-SCHUTZNIVEAUS BEI DER ANPASSUNG DES RECHTSRAHMENS AN DIE DSGVO / Angepasste Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V zum Regierungsentwurf eines Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetzes EU – DSAnpUG-EU

datensicherheit.de, 27.01.2017
Verbraucherzentrale: Datenschutz und Big Data nicht gegeneinander ausspielen



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