Aktuelles, Experten - geschrieben von am Freitag, Februar 24, 2012 19:31 - noch keine Kommentare

Telekommunikationsdaten: Verbesserung des Grundrechtsschutzes durch das Bundesverfassungsgericht

Urteil vom 24. Februar 2012 beschränkt das Speichern und Weitergeben von Telekommunikationsdaten an Ermittlungsbehörden

[datensicherheit.de, 24.02.2012] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar sieht sich durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 2012 zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten in seiner Position bestätigt:
Erneut sorge das Bundesverfassungsgericht für einen verbesserten Grundrechtsschutz – dies sei zu begrüßen, so Schaar. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschränke das Speichern und Weitergeben von Telekommunikationsdaten an Ermittlungsbehörden, weil diesen bislang der Zugriff auf Passwörter und PIN-Codes ermöglicht worden sei, ohne überhaupt die Zulässigkeit der Nutzung durch die Behörden sichergestellt zu haben. Auf diesen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hatte Schaar bereits in seiner damaligen Stellungnahme vor dem Bundesverfassungsgericht aufmerksam gemacht.
Das Urteil verdeutliche, dass ein Zugriff auf Telekommunikationsdaten immer nur unter Wahrung des Fernmeldegeheimnisses zulässig sei und der Gesetzgeber noch etliche „Hausaufgaben“ zu erledigen habe. Dies betreffe auch die Auskunftserteilung von dynamischen IP-Adressen – Auskünfte über den Inhaber dürften zwar erteilt werden, allerdings müsse der Gesetzgeber dies ausdrücklich neu regeln.

Weitere Informationen zum Thema:

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 24.02.2012
Schaar: Erneut sorgt das Bundesverfassungsgericht für einen verbesserten Grundrechtsschutz



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