Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, August 22, 2012 18:22 - ein Kommentar
Bundesfinanzhof billigt Beschäftigtenscreenings zum Abgleich mit Terrorlisten
Verwendete UN-Terrorlisten aus rechtsstaatlicher Perspektive bedenklich
[datensicherheit.de, 22.08.2012] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, betont, dass seine Kritik an den von Zollverwaltungen ohne konkreten Anlass angeordneten pauschalen, massenhaften Beschäftigtenscreenings durch diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht ausgeräumt werde.
So sei es laut Schaar schon fragwürdig, ob die unternehmensinternen Abgleiche angesichts der unbaren Gehaltszahlungen einen zusätzlichen Beitrag zur Terrorbekämpfung leisten könnten, obgleich schon die Banken Abgleiche ihrer Kundendaten mit den „Anti-Terrorlisten“ vornähmen. Schließlich mangele es für diesen Massendatenabgleich an einer tragfähigen Rechtsgrundlage.
Die sogenannte AEO-Zertifizierung (Authorised Economic Operator / „zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“) soll die Zollabfertigung erleichtern. Betroffen sind nicht nur Flug- und Seehafenbetreiber, sondern auch Speditionen und Postunternehmen. Die Zollverwaltungen verlangen im Rahmen dieser AEO-Zertifizierung von den Unternehmen umfangreiche Beschäftigtenscreenings, teilweise sogar wiederholt und in sehr kurzen Abständen.
Schaar sieht die verwendeten UN-Terrorlisten aus rechtsstaatlicher Perspektive als bedenklich an, weil ihr Zustandekommen intransparent sei und die Listung nicht gerichtlich überprüft werden könne. Letztlich sei das Verfahren auch wenig sinnvoll – da die Gehaltszahlungen unbar erfolgten und die Kreditinstitute nach § 25c Kreditwesengesetz ohnehin Abgleiche mit den Terrorlisten vornähmen, seien zusätzliche Datenabgleichverfahren innerhalb des Unternehmens mit Mitarbeiterdaten nicht geboten und entsprechende Vorgaben der Zollverwaltungen unverhältnismäßig, betont Schaar. Die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hätten sich in ihrem Beschluss vom 22./23. November 2011 für eine wirksame Begrenzung der Beschäftigtenscreenings eingesetzt.
Weitere Informationen zum Thema:
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 22. 08.2012
Abgleich mit Terrorlisten: Bundesfinanzhof billigt Beschäftigtenscreenings
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 22./ 23. November 2011 / Beschäftigtenscreening bei AEO-Zertifizierung wirksam begrenzen
Aktuelles, Experten - Okt. 25, 2025 0:27 - noch keine Kommentare
ePA-Kritik: Freie Ärzteschaft moniert drohende internationale Verfügung über Krankheitsdaten
weitere Beiträge in Experten
- Handwerksunternehmen in Deutschland: Über die Hälfte nutzt Social Media
- Digitalisierung: Museen in den Fängen der Überwachungsökonomie
- KFSHRC ushers in a new era in neurosurgery: World’s first robot-assisted intracranial tumour resection performed in Riyadh
- KFSHRC eröffnet neue Ära der Neurochirurgie: Weltweit erste robotergestützte intrakranielle Tumorresektion in Riad
- Menschlichkeit als Erfolgsfaktor der Digitalen Transformation
Aktuelles, Branche, Studien - Okt. 24, 2025 0:41 - noch keine Kommentare
Trick and Threat: Halloween auch in Deutschland Köder für saisonalen Internetbetrug
weitere Beiträge in Branche
- Wenn die Software-Lieferkette ins Visier gerät: Effektives Schwachstellen-Management vorhalten
- AWS-Störungen mahnen zur Wahrung der Digitalen Souveränität
- Amazon Web Services gestört: ISACA kommentiert AWS-Probleme
- Aufrüttelndes Jubiläum: 15 Jahre Stuxnet und die Lehren für die OT-Cybersicherheit
- AWS-Störung: Ursprünglicher Verdacht einer Cyberattacke erhärtete sich nicht
Aktuelles, Branche, Umfragen - Juli 9, 2025 19:03 - noch keine Kommentare
DigiCert-Umfrage: Manuelle Zertifikatsprozesse führen zu Ausfällen, Compliance-Fehlern und hohen Verlusten im Unternehmen
weitere Beiträge in Service
- Threat Hunting: Bedeutung und Wertschätzung steigt
- Umfrage: 71 Prozent der IT-Entscheidungsträger besorgt über Mehrfachnutzung von Passwörtern
- Fast die Hälfte der Unternehmen ohne geeignete Sicherheitsrichtlinien für Remote-Arbeit
- Umfrage: Bedeutung der Konsolidierung von IT-Sicherheitslösungen
- TeleTrusT-Umfrage: „IT-Sicherheit im Home Office“



Kommentieren