Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Dienstag, März 28, 2017 23:27 - noch keine Kommentare
Produktergänzende Versicherungen: Verbraucherzentrale liefert Daten und Fakten
Wichtigste Hintergründe und Forderungen hat der vzbv in einem Faktenblatt zusammengefasst
[datensicherheit.de, 28.03.2017] Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) weist darauf hin, dass beim Kauf von Alltagsgegenständen und Dienstleistungen (z.B. Handy, Brille oder Urlaubsreise) häufig zusätzliche Versicherungen angeboten werden, welche vor Risiken wie Diebstahl, Schäden, Defekten oder Ausfall schützen sollen. Verbraucher wüssten aber häufig nicht, was sie unterschreiben und seien im Schadensfall mitunter enttäuscht über geringe Leistungen.
Vertrieb von produktergänzenden Versicherungen nur unzureichend geregelt
Die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (2016/97/EU) vom Februar 2016 gebe einheitliche Rahmenbedingungen für den Versicherungsvertrieb vor. Aber die genannten produktergänzenden Versicherungen mit einer Jahresprämie unter 600 Euro würden von dieser Richtlinie nicht erfasst.
Der Vertrieb von produktergänzenden Versicherungen sei daher „nur unzureichend geregelt“ – Versicherungsunternehmen könnten Vermittler einsetzen, die für den Verkauf von Versicherung keine offizielle Zulassung vorweisen müssten (etwa der die Versicherung mitvertreibende Verkäufer im Handyladen). Oft fehle diesen die Qualifikation, um Kunden umfassend zu beraten. Zudem würden sie vielfach mit hohen Provisionen für ihre Abschlüsse bezahlt.
Grundlegende Anforderungen zum Schutz der Verbraucher berücksichtigen!
Der vzbv fordert nun, dass auch beim Vertrieb von produktergänzenden Versicherungen grundlegende Anforderungen zum Schutz der Verbraucher berücksichtigt werden: Sachkunde der Vermittler, Pflicht zur Beratung, Haftung durch das Versicherungsunternehmen.
Die wichtigsten Hintergründe und Forderungen hat der vzbv in einem Faktenblatt zusammengefasst, welches zum Online-Download bereitsteht.
Weitere Informationen zum Thema:
vzbv
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