Aktuelles, Experten, Studien - geschrieben von dp am Montag, Dezember 10, 2018 19:27 - noch keine Kommentare
Datenschutz: Verbraucherverbände brauchen laut vzbv starkes Verbandsklagerecht
verbraucherzentrale Bundesverband publiziert Stellungnahme „ZU EINEM FAIREN WETTBEWERB GEHÖRT AUCH DER DATENSCHUTZ“
[datensicherheit.de, 10.12.2018] Der verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat nach eigenen Angaben im Innenausschuss des Deutschen Bundestags zur Anpassung des deutschen Datenschutzrechts Stellung genommen. Diskutiert worden seien dabei auch Vorschläge, wonach es Wettbewerbs- und Verbraucherverbänden nicht mehr möglich wäre, Datenschutz-Verstöße nach dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) vor Gericht zu bringen.
Große Digitalkonzerne wirksam auf Einhaltung von Datenschutzregeln verpflichten!
Jutta Gurkmann, Bereichsleiterin im vzbv, kommentiert: „Verbraucherverbänden muss es weiterhin möglich sein, große Digitalkonzerne wirksam auf die Einhaltung von Datenschutzregeln zu verpflichten. Hierfür brauchen wir ein starkes Verbandsklagerecht.“
Falsches Signal an Unternehmen befürchtet
Die pauschale Abschaffung der wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage im Datenschutz wäre das falsche Signal an Unternehmen, die sich zulasten der Verbraucher Wettbewerbsvorteile verschaffen.
Stellungnahme zur Bedeutung des datenschutzrechtlichen Klagerechts
Der vzbv hat zu der Bedeutung des datenschutzrechtlichen Klagerechts für die Arbeit der Verbraucherschutzverbände eine Stellungnahme verfasst, die anlässlich der Anhörung am 10. Dezember 2018 veröffentlicht wurde.
Weitere Informationen zum Thema:
verbraucherzentrale Bundesverband, 10.12.2018
ZU EINEM FAIREN WETTBEWERB GEHÖRT AUCH DER DATENSCHUTZ
datensicherheit.de, 30.11.2018
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