Branche - geschrieben von dp am Freitag, Juli 3, 2020 21:57 - noch keine Kommentare
Telemediengesetz: eco kritisiert verpasste Chance
Gesetzgeber hätte Netzsperren klare Absage erteilen sollen
[datensicherheit.de, 03.07.2020] Laut einer aktuellen Stellungnahme des eco-Verbandes der Internetwirtschaft e.V. (eco) hat der Bundestag am Abend des 2. Juli 2020 in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes beschlossen und dieses dem Bundesrat zugeleitet. Damit würden die Änderungen der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt und träten somit noch vor Ende der Umsetzungsfrist am 19. September 2020 in Kraft. Der eco bedauert nach eigenen Angaben, dass der Gesetzgeber die Gelegenheit nicht wahrgenommen hat, die mit der vorigen 3. TMG-Novelle geschaffene Grundlage für Netzsperren endgültig zu beseitigen. Die aktuelle Rechtsgrundlage und Anwendung von Netzsperren sorge bei Unternehmen und Bürgern gleichermaßen für Rechtsunsicherheit und sei kein angemessenes Mittel für die Rechtsdurchsetzung von Urheberansprüchen im Internet.
eco kritisiert tiefen Einschnitt in die Informationsfreiheit der Bürger
„Leider hat der Gesetzgeber mit der Verabschiedung des neuen Telemediengesetzes die Chance verpasst, Netzsperren eine klare Absage zu erteilen. Dabei sind Netzsperren nie ein gangbares und erst recht kein effizientes Mittel bei der Bekämpfung illegaler Inhalte oder Urheberrechtsverletzungen im Internet“, erläutert der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver J. Süme.
Gleichzeitig bedeuteten sie aber immer einen „tiefen Einschnitt in die Informationsfreiheit der Bürger und stehen dabei in keinem Verhältnis zu dem erhofften Nutzen“.
eco befürchtet für Betreiber von Videoportalen erhebliche Schwierigkeiten
Neben der gesetzlichen Grundlage für Netzsperren habe die Bundesregierung eine weitere Änderung des Telemediengesetzes zur Umsetzung der AVMD-Richtlinie beschlossen, die der eco kritisch bewertet: So sollen demnach Videosharing-Plattformen fortan ein fest umrissenes Melde- und Abhilfeverfahren für Verstöße gegen Werbe- und Jugendschutzvorschriften vorhalten.
„Anstatt die bekannten Kritikpunkte aktiv in der Neuauflage des Telemediengesetzes anzugehen, hat der Gesetzgeber zusätzliche Verpflichtungen für Betreiber von Videoportalen eingeführt, die sich mit dem deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz überwerfen“, kommentiert Süme. Zwar solle eine Kollision der gesetzlichen Auflagen vermieden werden. Doch für die Betreiber entsprechender Videoportale würden sich in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten bei den unterschiedlichen Meldeverfahren ergeben, warnt der eco-Vorstandsvorsitzende.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 03.09.2019
eco kritisiert Entwurf: 4. Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes / Netzsperren kein effizientes Mittel zur Bekämpfung illegaler Internetinhalte
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