Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, Februar 10, 2021 21:01 - noch keine Kommentare
ePrivacy-Verordnung: Ulrich Kelber kritisiert Position des EU-Rats
Der BfDI sieht in der am 10. Februar 2021 verabschiedeten Fassung der ePrivacy-Verordnung deutliche Fehler
[datensicherheit.de, 10.02.2021] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Ulrich Kelber, sieht nach eigenen Angaben in der am 10. Februar 2021 vom Rat der EU verabschiedeten Fassung der ePrivacy-Verordnung deutliche Fehler: „Wenn die ePrivacy-Verordnung so bleibt, wie der Rat der EU sie heute beschlossen hat, wäre das ein schwerer Schlag für den Datenschutz. Ich appelliere dringend an das Europäische Parlament und die EU-Kommission während der Trilog-Verhandlungen für eine Anhebung des Datenschutzniveaus einzutreten.“
ePrivacy-Verordnung sieht u.a. Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung vor
Der BfDI benennt klar die größten Gefahren, die aktuell von der ePrivacy-Verordnung ausgehen: „Die Verordnung sieht die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung vor, die schon vor so vielen Gerichten gescheitert ist. Auch bei den Regeln im Internet gäbe es Rückschritte, denn mit der Verordnung wären sogenannte .Cookie Walls# zulässig. Es wurden außerdem einige wichtige Garantien für Nutzer, wie beispielsweise das Widerspruchsrecht und die Datenschutz-Folgenabschätzung gestrichen.“
Auch ein Rückgriff auf die Garantien der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sei ausgeschlossen. Nicht zuletzt ermögliche diese Version der ePrivacy-Verordnung, dass personenbezogene Daten ohne Einwilligung der Nutzenden zu anderen Zwecken weiterverarbeitet werden könnten. Professor Kelber kritisiert: „Es macht mich fassungslos, wie schwerwiegend hier in Grundrechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger eingegriffen wird.“
Ohne Nachbesserungen der ePrivacy-Verordnung würden beim Datenschutz mehrere Rote Linien gleichzeitig überschritten
Sollte es während der sogenannten Trilog-Verhandlungen nicht zu erheblichen Nachbesserungen an der Verordnung kommen, würden damit im Bereich Datenschutz mehrere Rote Linien gleichzeitig überschritten. Die EU-Mitgliedstaaten arbeiteten mittlerweile seit vier Jahren daran, die ePrivacy-Verordnung auf den Weg zu bringen.
„Das Europäische Parlament hatte sich hingegen schon neun Monate nach Vorlage des Verordnungsentwurfs durch die EU-Kommission auf seine Verhandlungsposition festgelegt. Eine Einigung auf gemeinsame Regeln ist überfällig“, so Professor Kelber. Der BfDI werde sich national und auf europäischer Ebene dafür einsetzen, „dass der Ergebnisdruck nicht zu einer Schwächung des Datenschutzniveaus führt“.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 18.11.2019
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