Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, März 27, 2025 0:20 - noch keine Kommentare
Koalitionspläne zum Datenschutz: Nachteile für regionale Wirtschaft und Menschen vor Ort befürchtet
Datenschutzbehörden der Länder legen alternativ ihre eigenen Reformvorschläge vor
[datensicherheit.de, 27.03.2025] Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) hat in einer Meldung vom 26. März 2025 bekanntgegeben, dass sich die Datenschutzbehörden der Länder gegen die Vorschläge zur Zentralisierung der Datenschutzaufsicht wenden. Weitreichende Folgen für die regionale Wirtschaft, Bürger und freie Berufe würden ignoriert.
Landesdatenschutzbehörden sind bewährte Ansprechpartnerinnen vor Ort
Meike Kamp, die BlnBDI, kommentiert für die Datenschutzbehörden der Länder: „Wir sind nah dran an Wirtschaft, Vereinen und den Menschen in unseren Ländern. Wir kennen die örtlichen Gegebenheiten und sind unmittelbar ansprechbar. Wir sind eng vernetzt mit Unternehmen, Vereinen und Verbänden vor Ort. Auf regionale Themen und Beratungsbedarf reagieren wir zielgerichtet mit individueller Beratung, Veranstaltungen, Schulungen und Veröffentlichungen.“
Datenschutz betreffe alle. Mit den Landesdatenschutzbehörden gebe es bewährte Ansprechpartnerinnen vor Ort, die durch Veranstaltungen im Land und regionale Veröffentlichungen bekannt seien. Dadurch profitierten insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler – „immerhin 99,2 Prozent der Unternehmen in Deutschland“ – in besonderer Weise von den heutigen Strukturen im Datenschutz.
Reform der Datenschutzkonferenz (DSK) begrüßt und weitere Vorschläge
Zentralisierung führe somit nicht zu Entbürokratisierung. Das eigentliche inhaltliche Ziel sei ein gemeinsames: „Rechtssicherheit durch einheitliche Auslegung und weniger Bürokratie durch einfachere Verfahren mit klaren Zuständigkeiten.“ Die Datenschutzbehörden der Länder greifen daher die Pläne aus den Koalitionsverhandlungen zur Reform der Datenschutzkonferenz (DSK) auf und schlagen nach eigenen Angaben konkret vor:
- Eine Datenschutzbehörde als Ansprechpartnerin für Unternehmen und Forscher
Zentrale Zuständigkeit einer Aufsichtsbehörde bei länderübergreifenden Sachverhalten, z.B. bei Forschungsprojekten oder bei Konzernen mit mehreren Standorten. - Effiziente Arbeitsteilung durch Ausweitung des Eine-für-Alle-Prinzips (EfA) auf die Datenschutzbehörden
Das Ergebnis der Prüfung von länderübergreifend oder bundesweit eingesetzten Verfahren durch eine Landesbehörde bindet die anderen Behörden. - Eine starke Stimme, die einheitlich entscheidet
Die DATENSCHUTZKONFERENZ (DSK) institutionalisieren und mit einer Geschäftsstelle zum gemeinsamen Entscheidungsgremium von Bund und Ländern formen. Rechtssicherheit durch verbindliche Mehrheitsentscheidungen in der DSK schaffen.
Weitere Informationen zum Thema:
DI Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
DSK DATENSCHUTZKONFERENZ BERLIN ‘25
datensicherheit.de, 08.01.2025
Meike Kamp ist Vorsitzende der Datenschutzkonferenz 2025 / Berliner Datenschutzbeauftragte sieht u.a. Anonymisierung und Pseudonymisierung als Schwerpunkte
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