Aktuelles, Experten, Studien - geschrieben von dp am Samstag, Juni 21, 2025 0:38 - noch keine Kommentare
foodwatch-Kritik: Influencer bewerben Nahrungsergänzungsmittel mit illegalen Gesundheitsversprechen
In allen Fällen, in denen auf „instagram“ mit Gesundheitsversprechen geworben wurde, war das aus Sicht von foodwatch unzulässig
[datensicherheit.de, 21.06.2025] Der foodwatch e.V. hat in einer Stellungnahme vom 20. Juni 2025 moniert, dass in den Sozialen Medien „irreführende Gesundheitswerbung für Nahrungsergänzungsmittel allgegenwärtig“ sei – dies belege ein neuer foodwatch-Report. Die Verbraucherorganisation hat demnach „Instagram“-Posts von 95 sogenannten Gesundheits- und Fitness-Influencern unter die Lupe genommen und sei zu folgendem Ergebnis gekommen: „In allen Fällen, in denen mit Gesundheitsversprechen geworben wurde, war das aus Sicht von foodwatch unzulässig!“ Diese Posts verstießen unter anderem gegen die europäische „Health Claims“-Verordnung (HCVO), welche Verbraucher vor irreführender Werbung schützen solle. foodwatch engagiert sich demnach für eine bessere Kontrolle von Gesundheitswerbung im Netz.

Abbildung: foodwatch e.V.
foodwatch-Warnung: In Sozialen Medien irreführende Gesundheitswerbung für Nahrungsergänzungsmittel allgegenwärtig
Nicht Ausnahme, sondern Regel: foodwatch moniert unzulässige Werbung
„Was sich in Sozialen Medien abspielt, ist der ,Wilde Westen’ der Gesundheitswerbung. Ohne Kontrolle, ohne Regeln, ohne Rücksicht auf Risiken“, warnt Dr. Chris Methmann, Geschäftsführer von foodwatch. Die Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln seien in „Goldgräberstimmung“ – Verbraucher zahlen indes, im schlimmsten Fall sogar mit ihrer Gesundheit. „Der wachsende Online-Markt muss endlich wirksam überwacht werden!”
- foodwatch habe die „Instagram“-Storys von 95 sogenannten Fitness- und Gesundheits-Influencern über einen Zeitraum von 20 Tagen analysiert: In 358 Storys hätten diese konkrete Nahrungsergänzungsmittel beworben – insgesamt 152 verschiedene Produkte.
Die Verbraucherorganisation habe diese Storys auf Gesundheitsversprechen gemäß der HCVO gecheckt. Das Ergebnis: „Rund ein Drittel der ,Instagram’-Stories, in denen Nahrungsergänzungsmittel beworben werden, enthält gesundheitsbezogene Aussagen – und in sämtlichen Fällen stuft foodwatch diese Werbung als unzulässig ein.“
Drei Beispiele aus dem aktuellen foodwatch-Report:
- Klassische Heilungsversprechen
Eine Influencerin habe in einem „Instagram“-Beitrag davon berichtet, dass ihre Leberwerte „wieder super sind”. Dies habe sie auch dem Leberkomplex eines bestimmten Herstellers zu verdanken. Die HCVO erlaube jedoch nicht, mit der Heilung einer Krankheit zu werben. - Wissenschaftlich nicht belegte Behauptungen
Ein Influencer sei überzeugt: „Kollagensupplemente können helfen, (…) deine Haut elastischer, deine Gelenke geschmeidiger und deine Knochen noch stärker zu machen”. Er bewerbe Nahrungsergänzungsmittel seiner eigenen Marke – für Kollagen seien aber keine Aussagen zu einer gesundheitlichen Wirkung zugelassen. - Allgemeine Gesundheitsversprechen
In einem anderen „Instagram“-Post werde suggeriert, dass bestimmte Nahrungsergänzungsmittel einer Marke „Schlaf und Regeneration” fördern würden. Ein solche unspezifische Behauptung sei laut HCVO nur dann zulässig, wenn er mit spezifischen, zugelassenen Behauptungen gekoppelt würde. Dies sei häufig nicht der Fall.
Zwei Unternehmen stechen besonders hervor: Eines aus Schleswig-Holstein und ein Berliner Hersteller – diese Marken kooperierten mit Dutzenden beliebten Influencern, welche bei ihren Anhängern große Glaubwürdigkeit besäßen. Dahinter stecke ein Milliardenmarkt, der auch online immer stärker wachse.
Foodwatch fordert Kontrolle des Online-Markts auf Bundesebene
foodwatch sieht das Hauptproblem bei der kommunal organisierten Lebensmittelüberwachung in Deutschland:
- Litten die Überwachungsämter ohnehin schon unter Personalmangel und kämen kaum hinterher, Hygienevorschriften in Restaurants zu kontrollieren, stießen sie bei der Überprüfung der Werbung in Sozialen Medien endgültig an ihre Grenzen.
Die Kontrolle des Online-Markts müsse auf Bundesebene gebündelt und die Überwachung ausreichend personell und finanziell ausgestattet werden, fordert foodwatch eindringlich.
Weitere Informationen zum Thema:
foodwatch, Mai 2025
Report 2025
foodwatch, 2024/2025
Gesundheitsschwindel
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