Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, August 27, 2025 1:14 - noch keine Kommentare
Kreditkartenbetrug im Internet: Zunahme der Bedrohung für Verbraucher
In Deutschland wurden 24 Prozent der Verbraucher Opfer von Online-Betrug – 15 Prozent durch Kreditkarten-Missbrauch
[datensicherheit.de, 27.08.2025] Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH weist in ihrer Stellungnahme vom 26. August 2025 darauf hin, dass Kreditkartenbetrug im Internet demnach ein wachsendes Problem für Verbraucher ist. Eine Analyse des Bankensoftware-Spezialisten Tietoevry habe für 2024 einen Anstieg digitaler Zahlungsbetrugsfälle um 43 Prozent aufgezeigt – Phishing habe um 77 Prozent zugenommen, Social-Engineering-Scams sogar um 156 Prozent. In Deutschland hätten 24 Prozent der Verbraucher angegeben, in den vergangenen zwölf Monaten Opfer von Online-Betrug geworden zu sein – 15 Prozent durch Kreditkarten-Missbrauch. Laut Europäischer Zentralbank entstanden allein im ersten Halbjahr 2023 im sogenannten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Schäden von rund zwei Milliarden Euro durch betrügerische Kreditkarten-Transaktionen, mehr als 60 Prozent davon bei Online-Zahlungen („card not present“). Die Täter agierten zunehmend professionell und nutzten gezielt Schwachstellen im digitalen Zahlungsverkehr aus. „Dr. Stoll & Sauer bietet Opfern eine kostenlose Ersteinschätzung im ,Kreditkartenbetrug-Online-Check’ an und informiert, was jetzt zu tun ist.“
Stärkung der Verbraucherrechte beim Kreditkartenbetrug durch BGH und BGB
Wer feststellt, dass eine Kreditkartenzahlung ohne eigene Freigabe erfolgte – etwa ohne Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) oder bei unbekannten Beträgen – könne bei der Bank eine Rückerstattung verlangen. Erfahrungsgemäß verweigerten Banken die Rückzahlung jedoch häufig mit dem Hinweis auf angebliche „grobe Fahrlässigkeit“ des Kunden. Zur Rechtslage:
- Der Bundesgerichtshof (BGH) habe im Urteil vom 26. Januar 2016 (Az. XI ZR 91/14) die Rechte von Kreditkarteninhabern deutlich gestärkt. Nach § 675u BGB sei die Bank verpflichtet, eine nicht autorisierte Zahlung unverzüglich zu erstatten – „außer er handelt grob fahrlässig“. Dies gelte insbesondere dann, wenn der Karteninhaber die Zahlung nicht freigegeben habe oder bei der Transaktion keine starke Kundenauthentifizierung (wie z.B. 2FA) erfolgt sei.
- Gemäß § 675v Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hafte der Kunde für Schäden aus missbräuchlichen Zahlungen grundsätzlich nur bis maximal 50 Euro – „und auch das nur, wenn ihm keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann“. Die Beweislast für ein mögliches Fehlverhalten des Kunden liege nach § 675w BGB ausdrücklich bei der Bank.
- „Wichtig: Die Bank darf eine Rückzahlung nur dann verweigern, wenn sie belegen kann, dass der Kunde ,grob fahrlässig’ oder vorsätzlich gehandelt hat – etwa indem er Zugangsdaten leichtfertig weitergegeben hat!“
Dieses Zusammenspiel aus aktueller BGH-Rechtsprechung und den klaren Vorgaben des BGB (§§ 675u, 675v, 675w BGB) stelle sicher, „dass Verbraucher bei Kreditkartenbetrug umfassend geschützt sind“. Im Zweifel sollte der Anspruch auf Rückerstattung stets anwaltlich geprüft und durchgesetzt werden. „Dr. Stoll & Sauer bietet Opfern eine kostenlose Ersteinschätzung im Kreditkartenbetrug-Online-Check an und informiert, was jetzt zu tun ist.“
Verbraucher besonders geschützt bei Datenlecks als Auslöser von Kreditkartenbetrug
Kreditkartenbetrug im Internet sei häufig die Folge von Datenlecks bei Unternehmen, Banken oder Zahlungsdienstleistern. „Gelangen Kreditkartendaten oder Zugangsdaten in falsche Hände, können Cyberkriminelle diese für Kreditkartenbetrug und betrügerische Transaktionen nutzen.“
Die Rechtslage bei Kreditkartenbetrug nach einem Datenleck sei für Betroffene besonders günstig: Sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 14. Dezember 2023 (C‑340/21) als auch der Bundesgerichtshof (BGH) mit Leitentscheidung vom 18. November 2024 (Az. VI ZR 10/24) hätten die Verbraucherrechte deutlich gestärkt.
- EuGH, C‑340/21 (14.12.2023): Bereits die berechtigte Angst vor Missbrauch der eigenen Kreditkartendaten reiche aus, um Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO geltend zu machen. Unternehmen müssten belegen, „dass sie ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen haben“.
- BGH, VI ZR 10/24 (18.11.2024): Ein kurzfristiger Kontrollverlust über persönliche Daten – etwa durch ein Datenleck – könne bereits für einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz ausreichen.
Gefahr des Kreditkartenbetrugs: Insbesondere Datenlecks zentraler Risikofaktor
Dr. Stoll & Sauer vertritt nach eigenen Angaben zahlreiche Verbraucher, welche Opfer von Datenlecks und anschließendem Kreditkartenbetrug wurden – etwa bei Banken, Zahlungsdienstleistern oder großen Onlinehändlern – und setzt deren Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung konsequent durch.
- „So wurde beispielsweise vor dem Landgericht München I (Urteil vom 30. April 2025, Az. 4 O 177/23) bereits ein Schadensersatz von bis zu 3.000 Euro für Mandanten erstritten.“
Gerade Datenlecks stellten somit einen zentralen Risikofaktor für Kreditkartenbetrug dar – und böten zugleich umfassende rechtliche Ansatzpunkte für den Verbraucherschutz.
Methoden des Kreditkartenbetrugs im Internet
Kreditkartenbetrug könne auf verschiedene Arten erfolgen. Die wichtigsten Betrugsmaschen bei Kreditkartenbetrug im Internet sind laut Dr. Stoll & Sauer:
- Phishing
Betrüger verschickten gefälschte E-Mails – scheinbar von Banken stammend – und forderten zur Eingabe von Kreditkartendaten auf gefälschten Websites auf. - Formjacking
Schadsoftware manipuliere Formularfelder in Webshops, um Kreditkartendaten beim Einkauf abzufangen. - Pharming
Nutzer würden durch Schadsoftware auf täuschend echte, gefälschte Bank-Webseiten geleitet, obwohl sie die korrekte Adresse eingegeben haben. - Social Engineering
Betrüger gäben sich am Telefon als Bankmitarbeiter aus und versuchten, an Kreditkartendaten oder Sicherheitsinformationen zu gelangen. - Suchmaschinen-Betrug
Falsche Werbeanzeigen in Suchmaschinen führten auf gefälschte Login-Seiten, auf denen Kreditkartendaten abgegriffen würden.
Cyberkriminelles Vorgehen beim Kreditkartenbetrug im Internet
Cyberkriminelle versuchten zuerst, an einen Zugang zu Kreditkartendaten oder Onlinebanking zu kommen – z.B. durch Phishing, Schadsoftware oder „Social Engineering“. „Gelingt der Zugriff, werden Kreditkartenkonten und Limits schnell ausgeschöpft, Überweisungslimits erhöht und Echtzeitüberweisungen ausgeführt.“
- Das gestohlene Geld werde meist rasch weitergeleitet oder in „Krypto-Währungen“ umgewandelt, um die Nachverfolgung zu erschweren. Für Betroffene bedeute Kreditkartenbetrug häufig nicht nur den Verlust des Guthabens, sondern auch hohe Schulden bei der Bank.
So sei ein Mandant der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nach einem Online-Einkauf Opfer von Kreditkartenbetrug geworden. „Nach der Bezahlung mit Kreditkarte entdeckte er mehrere unberechtigte Abbuchungen aus dem Ausland – der Schaden lag bei 2.800 Euro.“ Durch schnelle Reaktion – Kartensperrung, Reklamation und Anzeige bei der Polizei – habe der Mandant mit Hilfe der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer schließlich die volle Erstattung durchsetzen können.
Meldung eines Kreditkartenbetrugs zur Rückerstattung unberechtigter Zahlungen
„Wenn Sie Kreditkartenbetrug bemerken – z. B. eine Abbuchung, die Sie nicht autorisiert haben – können Sie bei Ihrer Bank oder dem Kreditkartenunternehmen eine Rückerstattung verlangen!“
Die Bank müsse jede nicht autorisierte Kreditkartenzahlung sofort erstatten, besonders wenn keine 2FA erfolgt sei. Die Haftung liege grundsätzlich nicht beim Verbraucher. Oft lehnten Banken die Rückerstattung ab und behaupteten „grobe Fahrlässigkeit“. Doch sie müssten dies beweisen – der bloße Einsatz der Kreditkarte oder die Verwendung der Daten reiche nicht aus.
Dr. Stoll & Sauer benennt hierzu wichtige Hinweise:
- Beweis der fehlenden Autorisierung
„Sie müssen nur darlegen, dass die Zahlung nicht von Ihnen freigegeben wurde (z.B. durch Screenshots von Phishing-Mails).“ - Beachtung der Fristen
„Kreditkartenbetrug muss der Bank innerhalb von 13 Monaten nach Kenntnis angezeigt werden.“ - Unterlassung grob fahrlässigen Verhaltens
„Wer TANs am Telefon weitergibt oder mehrere TANs für eine Überweisung eingibt, kann den Erstattungsanspruch verlieren.“
Handlungsempfehlungen bei Verdacht auf Kreditkartenbetrug:
- Sofortige Sperrung der Karte
„Über den Sperrnotruf 116 116 oder direkt bei der Bank / Kreditkartenfirma.“ - Reklamation unberechtigter Zahlungen
„Die Buchungen der Bank melden und Rückbuchung verlangen.“ - Erstattung einer Anzeige
„Den Betrug der Polizei melden – oft auch für die Rückerstattung erforderlich.“ - Prüfung von Schadensersatzansprüchen
„Verbraucher haben meist Anspruch auf Erstattung, wenn sie nicht ,grob fahrlässig’ gehandelt haben.“ - Sicherung der Dokumentation
„Kontoauszüge, Korrespondenz und den Verlauf der Reklamation aufbewahren.“ - Nutzung einer kostenlosen Ersteinschätzung
„Dr. Stoll & Sauer bietet schnelle rechtliche Bewertung im ,Kreditkartenbetrug-Online-Check’.“
Hinweise zum Schutz vor Kreditkartenbetrug:
- Verwendung sicherer Passwörter und 2FA für Online-Zahlungen und Konten!
- Regelmäßige Kontrolle der Abrechnungen: Ungewohnte oder kleine Abbuchungen könnten Hinweise auf Betrug sein!
- Keine Eingabe von Kreditkartendaten auf unsicheren Websites – immer auf „HTTPS“ und sichere Anbieter achten!
- Misstrauen bei Phishing-Mails und -SMS: Niemals Zahlungsdaten über unsichere Links eingeben!
- Bei Verdacht Bankkontakt suchen: Im Zweifel lieber einmal mehr nachfragen!
- Festlegung eines Kartenlimits: Ein niedriges Ausgabenlimit verringert den Schaden bei Missbrauch!
- Niemals Weitergabe von Zugangsdaten – auch nicht telefonisch!
Häufige Fragen zum Thema Kreditkartenbetrug:
- Erkennen des Kreditkartenbetrugs
„Unbekannte Abbuchungen, kleine Testbuchungen oder Rückbuchungen, die Sie nicht veranlasst haben, sind oft ein Zeichen für Kreditkartenbetrug.“ - Meldung eines Kreditkartenbetrugs
„Sperren Sie sofort Ihre Karte, reklamieren Sie die Buchung bei der Bank und nutzen Sie den ,Kreditkartenbetrug-Online-Check’ von Dr. Stoll & Sauer für eine rechtliche Ersteinschätzung.“ - Rückforderung des Geldes nach Kreditkartenbetrug
„Ihre Bank ist gesetzlich verpflichtet, jede nicht autorisierte Zahlung unverzüglich zu erstatten, sofern Sie nicht ,grob fahrlässig’ gehandelt haben.“
Weitere Informationen zum Thema:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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