Aktuelles, Experten - geschrieben von am Freitag, Januar 16, 2026 0:36 - noch keine Kommentare

Black Basta: Internationale Fahndung nach dem Kopf der Ransomware-Gruppierung

Im Zusammenhang mit Ermittlungen zu „Black Basta“ wurden Wohnräume zweier Beschuldigter in der Ukraine durchsucht und Beweismittel gesichert

[datensicherheit.de, 16.01.2026] Das Bundeskriminalamt (BKA) meldet, dass es zusammen mit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – sowie mit Strafverfolgungsbehörden aus den Niederlanden, der Schweiz, der Ukraine und Großbritannien gegen Akteure der Ransomware-Gruppierung „Black Basta“ vorgegangen ist. In diesem Zusammenhang seien Wohnräume von zwei Beschuldigten in der Ukraine durchsucht und Beweismittel gesichert worden. Gegen den mutmaßlichen Kopf dieser Ransomware-Gruppierung wird durch ZIT und BKA öffentlich mit Haftbefehl gefahndet.

„Black Basta“-Erpressung von mehr als 100 Unternehmen bzw. Institutionen in Deutschland

Bei „Black Basta“ handele es sich um eine der aktivsten Ransomware-Gruppierungen der letzten Jahre. Zu ihrem Zielspektrum gehörten überwiegend Unternehmen westlicher Industrienationen. Unter Einsatz der gleichnamigen Schadsoftware und weiterer Malware habe „Black Basta“ Computernetzwerke kompromittiert, sensible Daten gestohlen, die Systeme verschlüsselt und Lösegelder für deren Entschlüsselung erpresst.

  • „Im Zeitraum von März 2022 bis Februar 2025 war die Gruppierung für die Erpressung von mehr als 100 Unternehmen und Institutionen im Bundesgebiet sowie ca. 600 weiteren geschädigten Organisationen weltweit verantwortlich.“

Durch ihre illegalen Aktivitäten habe sie Geldbeträge im dreistelligen Millionenbereich erlangt – davon alleine in Deutschland mehr als 20 Millionen Euro. Zu den Opfern zählten überwiegend Unternehmen, aber auch Krankenhäuser, öffentliche Einrichtungen und Behörden.

Gewerbs- und bandenmäßige Erpressung sowie Computersabotage durch „Black Basta“

Gegen die beschuldigten Akteure der Ransomware-Gruppierung „Black Basta“ besteht laut BKA u.a. der Verdacht der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ sowie der „gewerbs- und bandenmäßigen Erpressung und Computersabotage“.

  • Die Durchsuchungen in der Ukraine hätten sich gegen mutmaßliche Mitglieder der Ransomware-Gruppierung mit ukrainischer Staatsangehörigkeit gerichtet, denen sogenanntes Hash-Cracking vorgeworfen werde. „Hash-Cracking“ bezeichnet den Prozess, bei dem ein gesuchtes Passwort durch systematisches Berechnen eines erbeuteten Hash-Wertes bestimmt wird. Über die so erlangten Zugangsdaten könnten sich Angreifer über Account- und Systemgrenzen hinweg im Netzwerk des Opfers ausbreiten. Ziel dabei sei, Zugänge zu möglichst vielen relevanten Systemen und sensiblen Daten zu erhalten, um darauf die Ransomware ausführen zu können.

Die Maßnahmen gegen diese Beschuldigten seien von der ukrainischen Cyberpolizei, Teil der Nationalpolizei der Ukraine und der ukrainische Generalstaatsanwaltschaft (Office of the Prosecut-or General of Ukraine) in den ukrainischen Verwaltungsregionen Iwano-Frankiwsk und Lwiw umgesetzt worden. Dabei seien die Wohnräume der Beschuldigten durchsucht und Beweismittel gesichert worden.

ZIT und BKA sowie EUROPOL und INTERPOL fahnden nach „Black Basta“-Gründer

Im Zuge der Ermittlungen sei auch der mutmaßliche Rädelsführer dieser Tätergruppierung identifiziert worden: „Gegen diesen, einen russischen Staatsbürger, haben ZIT und BKA einen Haftbefehl erwirkt. Ihm wird vorgeworfen, die Gruppierung ,Black Basta’ gegründet und geleitet zu haben.“

  • Zuvor sei er mutmaßlich bereits als Geschäftspartner der Ransomware-Gruppierung „Conti“ tätig gewesen.

ZIT und BKA fahnden öffentlich auch mit Unterstützung von EUROPOL und INTERPOL. Lichtbilder und Beschreibungen zu der gesuchten Person können online auf der betreffenden BKA-Webseite abgerufen werden. Die internationalen Fahndungen von EUROPOL und INTERPOL sind ebenfalls online abrufbar.

Fortsetzung einer andauernden Kooperation bei Ermittlungen gegen „Black Basta“

Bei den aktuellen Maßnahmen der deutschen und ukrainischen Behörden handele es sich um die Fortsetzung einer andauernden Kooperation. Bereits Ende August 2025 hätten ukrainische Beamte auf Ersuchen von ZIT und BKA die Wohnräume eines weiteren Mitglieds der Gruppierung in der Nähe von Charkiw durchsucht, Beweismittel gesichert und den Beschuldigten zum Tatvorwurf vernommen.

  • Dieser stehe im Verdacht, als sogenannter Crypter dafür gesorgt zu haben, dass die eingesetzte Schadsoftware von Antiviren-Programmen nicht als solche erkannt worden sei.

Den Maßnahmen vorangegangen waren demnach gemeinsame, international koordinierte Ermittlungen der ZIT, des BKA, des Schweizer Bundesamts für Polizei (fedpol), der Schweizer Bundesanwaltschaft (BA), der niederländischen „National High Tech Crime Unit“ (NHTCU) und der britischen „South East Regional Organised Crime Unit“ (SEROCU) sowie eigenständige Ermittlungen der ukrainischen Nationalpolizei in Kiew und Charkiw und der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft.

Weitere Informationen zum Thema:

Bundeskriminalamt
Der gesetzliche Auftrag / Wie bei jeder Behörde ergeben sich Zuständigkeiten und Befugnisse des Bundeskriminalamtes aus gesetzlichen Regelungen. Der Auftrag des BKA ist im Grundgesetz und im Gesetz über das Bundeskriminalamt beschrieben.

Bundeskriminalamt
Erpressung im besonders schweren Fall, Bildung/Rädelsführerschaft einer kriminellen Vereinigung und weitere Straftaten

Staatsanwaltschaften Hessen
GStA / Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität (ZIT)

EUROPOL
Governance & Accountability / Like any EU agency, Europol functions according to a system of controls, checks and balances

EU MOST WANTED
Europe’s most wanted fugitives

INTERPOL
What is INTERPOL?

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Neuer WithSecure-Report zeigt: Jüngste Schläge gegen Ransomware-Gruppen hatten Wirkung / „Produktivität“ der Ransomware-Branche nach ihrem Höhepunkt Ende 2023 nicht weiter angestiegen

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