Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Freitag, Juni 12, 2026 0:41 - noch keine Kommentare
AI Act der EU: Deutsche Umsetzung soll Unternehmen nun Rechtssicherheit bieten
Bundestagsbeschluss zum Durchführungsgesetz für den „EU AI Act“ legt Aufsicht fest
[datensicherheit.de, 12.06.2026] In seiner Stellungnahme vom 11. Juni 2026 ging der Digitalverband Bitkom e.V. auf die für diesen Abend im Bundestag geplante Verabschiedung des Durchführungsgesetzes zum „EU AI Act“ ein. Dieses soll unter anderem festlegen, welche Behörden in Deutschland künftig für die Umsetzung, die Aufsicht und Unterstützung von Unternehmen zuständig sind. Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung, begrüßt in ihrem Kommentar die damit verbundene Rechtssicherheit für Unternehmen und betont indes, dass die eigentliche Bewährungsprobe demnach noch im Verhalten der Bundesländer liegen wird.

Foto: Bitkom e.V.
Susanne Dehmel zur Verabschiedung im Bundestag: Das ist eine gute Nachricht für alle Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen, und jetzt mehr Rechtssicherheit erhalten!
Lange erwarteter Rechtsrahmen zur Umsetzung des europäischen „AI Act“
„Deutschland bekommt heute den lange erwarteten Rechtsrahmen für die Umsetzung des europäischen ,AI Act’. Das ist eine gute Nachricht für alle Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen, und jetzt mehr Rechtssicherheit erhalten!“, so Dehmel.
- Mit diesem Bundestagsbeschluss werde fortan insbesondere feststehen, wer in Deutschland wofür zuständig ist.
Die Bundesnetzagentur als zentrale Stelle in einem Verbund mit weiteren Behörden zu benennen, sei angesichts der komplexen deutschen Zuständigkeiten „ein pragmatischer Schritt“.
Warnung vor uneinheitlicher Auslegung des Durchführungsgesetzes zum „EU AI Act“
Die eigentliche Bewährungsprobe komme aber erst noch – nämlich die einheitliche Umsetzung über alle 16 Bundesländer hinweg. „Wenn die Bundesländer nicht an einem Strang ziehen, droht bei bestimmten KI-Systemen ein ,Flickenteppich’“, warnt Dehmel.
- Dies gelte zum Beispiel dann, wenn eine Künstliche Intelligenz (KI) in öffentlichen Stellen der Länder eingesetzt wird, ohne zentral von der Bundesnetzagentur überwacht zu werden. Die Bundesnetzagentur müsse ihre Koordinierungsfunktion deshalb auch tatsächlich ausüben können – und zwar mit verbindlichen Mechanismen und einheitlichen Vollzugshinweisen.
„Andernfalls bekommen wir bei KI statt einer gemeinsamen deutschen Linie 16 unterschiedliche Auslegungen. Das wäre das Gegenteil dessen, was der ,AI Act’ mit europaweiter Harmonisierung erreichen will. Dem müssen die Bundesländer bei den nun folgenden Umsetzungsschritten von Beginn an entgegenwirken!“, gibt Dehmel abschließend zu bedenken.
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