Aktuelles, Branche, Veranstaltungen - geschrieben von cp am Samstag, Oktober 22, 2011 22:15 - noch keine Kommentare
AfA Datenschutzforum 2011: Sorge vor Ausforschung durch den Arbeitgeber im Fokus
Absage an Generalverdacht gegenüber Beschäftigten
[datensicherheit.de, 22.10.2011] Geht es nach den Plänen der Bundesregierung, soll noch 2011 das neue Beschäftigtendatenschutzgesetz verabschiedet werden. Wissenschaftler, Anwälte und Parteienvertreter diskutierten nun auf dem „AfA Datenschutzforum 2011“ in Dresden den aktuellen Gesetzentwurf gemeinsam mit Betriebsräten aus ganz Deutschland:
Dr. Patrick Breyer, Jurist, Datenschutz-Experte und Mitglied bei der Piratenpartei, kritisierte das Papier besonders deutlich – es müsse ein Grundvertrauen zwischen Arbeitnehmer und -geber da sein. Dieses Vertrauen sieht er angesichts der geplanten Regelung des Datenschutzes gefährdet. Es könne nicht sein, dass Beschäftigte unter Generalverdacht stünden, erklärte auch die Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte der Grünen. Per Betriebsvereinbarung ein Gesetz unterlaufen – das gehe so nicht, machte Müller-Gemmeke deutlich. Doch genau diese Möglichkeit sehe der derzeitige Entwurf mit seinen Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vor. Demnach könnten auf diesem Weg in Zukunft auch weniger strenge Regelungen für den Datenschutz im Betrieb beschlossen werden.
Nicht die Daten der Beschäftigten würden durch den vorliegenden Gesetzesentwurf geschützt, sondern die Interessen der Arbeitgeber an der Überwachung ihrer Arbeitnehmer, so Marc-Oliver Schulze, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Veranstalter des „AfA Datenschutzforums“. Und das nunmehr im Bundesinnenministerium erstellte Änderungspapier werde womöglich alles noch schlimmer machen. Die geplanten Änderungen des BDSG ermöglichten Arbeitgebern eine einfachere Kontrolle ihrer Angestellten.
Marc-Oliver Schulze, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Veranstalter des „Datenschutzforums“, kritisiert das geplante Gesetz.
Prof. Dr. Wolfgang Däubler von der Universität Bremen erläuterte, dass beispielsweise ungenügend geregelt sei, in welchen Bereichen und wann eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz erlaubt sein soll. Auch der Zugriff auf private Daten des Arbeitnehmers sei nach seiner Einwilligung möglich – aber die Behauptung, dass diese Zustimmung freiwillig sei, gehe an der Realität im Arbeitsleben vorbei, betonte Prof. Däubler. Er sieht dem BDSG mit Sorgen entgegen – ein neues Gesetz müsse Fragen
klären, nicht neue Unklarheiten schaffen.
Dr. Stefan Brink, Referatsleiter beim Landesbeauftragten für den Datenschutz in Rheinland-Pfalz, sagte auf dem „Datenschutzforum“, dass es zunächst gut sei, überhaupt ein Gesetz zu haben. Dies dürfe aber nicht von den vielen negativen Punkten in dem Entwurf ablenken. Er empfahl allen, die Probleme mit dem Datenschutz in ihrem Konzern haben, sich direkt an die Aufsichtsbehörden zu wenden – diese seien heute viel besser ausgestattet als noch vor fünf Jahren und könnten somit allen Beschwerden nachgehen.
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