Aktuelles, Experten - geschrieben von am Montag, Juli 29, 2019 17:50 - noch keine Kommentare

Apple: Kamera-Autos fahren bald durch Schleswig-Holstein

Ab dem 29. Juli 2019 lässt Apple in Deutschland Autos mit auf dem Dach montierter Kamera fahren

[datensicherheit.de, 29.07.2019] Ab dem 29. Juli 2019 lässt Apple in Deutschland Autos mit auf dem Dach montierter Kamera fahren, mit denen Straßenansichten und Gebäudefronten aufgenommen werden, meldet der Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein / Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Schleswig-Holstein sei wohl noch nicht gleich, sondern erst in einigen Monaten an der Reihe, aber beim ULD meldeten sich jetzt schon viele besorgte Bürger.

Verbotsschild für Apple Look Around

Abbildung: ULD

ULD: Verbotsschild für Apple Look Around

Aufnahmen für geplante Funktion „Apple Look Around“

Laut Apple soll durch Analyse von Wegen und Verkehrszeichen das Datenmaterial des eigenen Kartendienstes verbessert werden. Außerdem könnten diese Bilder der Straßen und Häuser künftig in der geplanten Funktion „Apple Look Around“ („Umsehen-Funktion“) dargestellt und im Internet veröffentlicht werden.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, Marit Hansen, hält das Abfahren von Straßenzügen mit Kamera-Autos nach eigenen Angaben nicht nur für kritisch, wenn Menschen auf den Wegen erkennbar sind oder gar in private Häuser hineingefilmt wird: „Apple verspricht zwar, dass Gesichter und Autokennzeichen vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden und die dafür eingesetzte Software ziemlich zuverlässig arbeitet. Doch nicht jeder ist damit einverstanden, dass die Aufnahmen vom Privatgrundstück über Jahre abrufbar sind und etwa darauf zu erkennen ist, dass man seinen Vorgarten nicht perfekt gepflegt hat, dass teure Autos vor dem Haus parken oder wo Einbrecher leichtes Spiel haben könnten.“

Apple verarbeitet Aufzeichnungen auf US-Servern

Während Apple in Großbritannien darüber informiere, dass man auf Anforderung Personen, Autos und auch sein Haus unkenntlich machen lassen könne, sei davon auf der deutschen Website zunächst nicht die Rede gewesen – erst seit dem Mittag des 29. Juli 2019 habe Apple weitere Informationen bereitgestellt, wonach es auch in Deutschland möglich sei, die Grundstücksbilder zu entfernen.
Hansen findet dies ärgerlich: „Heute sollen angeblich die Kamera-Fahrten beginnen, die Diskussion ist schon längst in Gange – aber erst jetzt kommen Stück für Stück genauere Informationen von Apple, welche Daten verarbeitet werden. Demnach werden alle aufgenommenen Daten in den Autos gegen unberechtigte Zugriffe verschlüsselt, aber dann – das sehe ich kritisch – auf amerikanischen Servern weiterverarbeitet; Apple behält sich vor, sie bis zu 36 Monate zu speichern. Vor allem hatte Apple zunächst gar nicht über das Widerspruchsverfahren informiert, sondern nur eine E-Mail-Adresse für ,Fragen oder Anliegen‘ aufgeführt.“

ULD-Kritik an Apple: Informationspolitik in Salamitaktik

Wer schriftlich Widerspruch einlegen möchte, müsse seinen Brief an „Apple Distribution International“ in Irland schicken. Hansen: „Auch wenn Apple nun sagt, dass der ,Look Around‘-Dienst möglicherweise in Deutschland gar nicht eingeführt wird, sieht mir diese Informationspolitik in Salamitaktik nicht so aus, als ob Apple die Sorgen der Menschen für ihre persönlichen Daten ernst genug nimmt.“
Wer meint, von einem vorbeifahrenden Kamera-Auto gefilmt worden zu sein, könne der Datenverarbeitung widersprechen, so dass die ihn betreffenden Bilder aus den gespeicherten Rohdaten – und nicht erst bei der Veröffentlichung – entfernt würden. Dafür sollte man in jedem Fall den Ort und, wenn möglich, die Zeit der Aufnahme angeben. „Wer möchte, kann schon jetzt seinen Widerspruch einlegen – dann wird der Standort des Hauses für eine Löschung vorgemerkt“, empfiehlt Hansen.

Weitere Informationen zum Thema:

Apple Maps Bilderfassung
Deutschland / Standorte der Fahrzeuge für Juli bis September 2019

Apple Inc.
Privacy Inquiries

ULD
Verbotsschild für Apple Look Around

datensicherheit.de, 20.10.2018
Datenschutz-Posse um Klingelschilder: DSGVO hat nichts verändert



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