Aktuelles, Branche - geschrieben von am Freitag, Juni 28, 2013 13:15 - noch keine Kommentare

BITKOM: Verordnungsentwurf zur Netzneutralität ein massiver und kontraproduktiver Eingriff in den Wettbewerb

„Regulatorischer Schnellschuss“ bedrohe den Breitbandausbau

[datensicherheit.de, 28.06.2013] Der BITKOM kritisiert den Verordnungsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) zur sogenannten Netzneutralität – dieser sei ein „regulatorischer Schnellschuss“ und werde der komplexen Thematik nicht gerecht. Er konterkariere die Breitbandstrategie der Bundesregierung, in dem er genau jenen Unternehmen massiv schade, die in den Breitbandausbau investieren, warnt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Aufgrund der sehr allgemeinen und weitreichenden Regelungen im Entwurf könnte es Netzbetreibern auf der einen sowie Dienste- und Inhalteanbietern auf der anderen Seite künftig generell verboten sein, Produkte und Dienste nach Preis und Qualität zu differenzieren.
Gesicherte Qualitätsklassen seien jedoch notwendig, um die Güte bestehender Internet-Dienste zu garantieren und innovative Services und Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Auch der europäische Rechtsrahmen sehe ausdrücklich die Möglichkeit solcher Differenzierungen vor. Die Verordnung des BMWi in ihrer jetzigen Fassung sei ein massiver, unnötiger und kontraproduktiver Eingriff in den Wettbewerb, meint Dr. Rohleder. Er appelliert an die Politik, sich mit der Verordnung intensiv und umfassend zu befassen und sie nicht im „Hauruck-Verfahren“ durchzusetzen.
Das BMWi stütze sich in seinem Entwurf auf § 41a Telekommunikationsgesetz (TKG). Jedoch seien regulatorische Maßnahmen auf Grundlage dieses Paragrafen nur als ultima ratio im Falle einer umfassenden und dauerhaften Verschlechterung bei der Datenübertragung im Internet vorgesehen. Bei der geplanten Verordnung handele es sich hingegen um eine rein präventive Regulierung. Die TK-Branche bekenne sich nachdrücklich zum so genannten „Best Effort“-Prinzip bei der Übermittlung von Daten, erläutert Dr. Rohleder. Daten und Dienste würden schnellstmöglich und im Rahmen der verfügbaren Ressourcen nach besten Möglichkeiten übertragen. Inhalteanbieter und Endkunden müssten aber die Möglichkeit bekommen, eine höherwertige, über „Best Effort“ liegende Qualität einzukaufen, um die reibungslose Abrufbarkeit von bestimmten Diensten sicherzustellen. Innovative neue Dienste könnten sich damit sowohl unter „Best Effort“ als auch in einem qualitätsgesicherten Umfeld entwickeln. Anwendungen wie Videos profitierten von garantierten Bandbreiten, Online-Gamer von geringen Reaktionszeiten, Videotelefonie von absolut stabilen Verbindungen. Bei E-Mails dagegen komme es nicht auf eine Sekunde mehr oder weniger an. Sie seien gegen Diskriminierung von Diensten und Daten, aber sehr wohl für Differenzierung, stellt Dr. Rohleder klar.
Die Branche sei sich nach wie vor einig, dass das Gebot eines offenen Internets essenzieller Bestandteil eines freiheitlich demokratischen Gemeinwesens sei, in dem jedermann Anbieter und Dienste frei wählen kann. Das strenge deutsche Wettbewerbs- und Kartellrecht bietet aus BITKOM-Sicht einen „verlässlichen Rechtsrahmen für unternehmerisches Handeln, Rechts- und Planungssicherheit“. So müssten Netzbetreiber ihre Angebote allen Interessenten zu kommerziellen und transparenten Bedingungen zugänglich machen. Eine wettbewerbswidrige Diskriminierung gleichwertiger Dienste sei verboten. In einem offenen, diskriminierungsfreien und wettbewerbsintensiven Breitbandmarkt bedürfe es keiner präventiven Regulierung, so Dr. Rohleder. Letztlich entschieden allein die Nutzer über Erfolg oder Misserfolg neuer Produkte und Geschäftsmodelle.



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