Aktuelles, Experten, Studien - geschrieben von dp am Freitag, Oktober 6, 2017 16:43 - noch keine Kommentare
Verbraucher wollen keine Supermärkte mit Gesichtserkennung
Marketing mit Gesichtsaufzeichnungen – ohne Zustimmung der Verbraucher – löst starke Bedenken und Unsicherheiten aus
[datensicherheit.de, 06.10.2017] Während beim Online-Shoppen viele Anbieter die Verbraucher-Daten für Werbezwecke analysieren, würde ein realer Supermarkt, welcher Gesichter von Kunden für ähnliche Zwecke scannt, die Mehrheit der Verbraucher abschrecken, so dass diese dort seltener oder gar nicht mehr einkaufen würden. Dies zeige eine repräsentative Online-Befragung des „Marktwächter-Teams Digitale Welt“ der Verbraucherzentrale NRW zum Einsatz von Gesichtserkennung in Supermärkten, Sozialen Netzwerken und zu Sicherheitszwecken im Privaten.
Umstritten: Personenmerkmale erkennen und Gesichtsmuster analysieren
Vier von fünf (78 Prozent) Befragten hätten schon einmal davon gehört, dass Gesichtserkennung im Verbraucheralltag zum Einsatz kommt. Dabei sei es der Software möglich, anhand von Foto- oder Kameraaufzeichnungen Personenmerkmale zu erkennen und Gesichtsmuster zu analysieren.
Den Einsatz dieser Technologie lehne allerdings die Mehrheit der Befragten ab: Die Verbraucher hätten sich vorstellen sollen, dass ihr Gesicht beim Einkauf von einer Kamera automatisch erkannt und für verschiedene Zwecke analysiert wird. Dabei stoße beispielsweise die Auswertung von Gesichtsaufzeichnungen für zielgruppenspezifische Werbung bei drei Viertel der Befragten auf große Ablehnung (76 Prozent „überhaupt nicht“ / „eher nicht in Ordnung“).
Stärkste Ablehnung bei den über 60-Jährigen
„Marketing mit Gesichtsaufzeichnungen – ohne Zustimmung der Verbraucher – löst starke Bedenken und Unsicherheiten bei ihnen aus. Schließlich ist das Gesicht ein unveränderliches biometrisches Merkmal mit dem Verbraucher eindeutig identifiziert werden können“, erläutert Ricarda Moll, Referentin im „Marktwächter Digitale Welt“ in der Verbraucherzentrale NRW.
71 Prozent lehnten auch Auswertung für zielgruppengerechte Rabatte ab. Vor allem die Analyse des Gesichtsausdrucks zur Verbesserung von Werbespots werde von den Teilnehmern überwiegend kritisch gesehen (83 Prozent). Alle drei Einsatzmöglichkeiten würden von den über 60-Jährigen am stärksten abgelehnt.
Private Daten: Kontrollverlust befürchtet
Die mehrheitliche Ablehnung spiegele sich auch in den Datenschutzbedenken wider: Beim Einsatz von automatisierter Gesichtserkennung im Supermarkt wäre die Mehrheit besorgt, dass unbemerkt Informationen über sie gesammelt werden könnten (84 Prozent). Sie störten sich daran, in diesem Fall keine Kontrolle über die gesammelten Informationen zu haben (82 Prozent). Nur knapp ein Viertel (24 Prozent) vertraue darauf, dass die gesammelten Informationen nicht ohne Erlaubnis mit anderen Unternehmen geteilt und die Datenschutzinteressen im Auge behalten würden. Über zwei Drittel (69 Prozent) hätten angegeben an, seltener oder überhaupt nicht mehr in einem Supermarkt einkaufen zu wollen, wenn dieser Gesichtserkennungstechnologie einsetzen würde.
„Verbraucher sind also grundsätzlich auch dazu bereit, Konsequenzen zu ziehen, wenn sie eine Gefahr für ihre Privatsphäre sehen“, betont Moll.
Nutzer Sozialer Netzwerke lehnen Gesichtserkennung mit großer Mehrheit ab
In anderen Kontexten sehen Verbraucher den Einsatz demnach ebenfalls kritisch: Fast alle Nutzer Sozialer Netzwerkseiten (90 Prozent) lehnten Gesichtserkennung – um etwa Freunde vorgeschlagen zu bekommen – durch den Netzwerk-Anbieter ab.
Am geringsten ausgeprägt sei die Ablehnung der Befragten, wenn es um den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie durch Privatpersonen geht: Hierbei fände es die Mehrheit von ihnen in Ordnung, wenn etwa eine Überwachungskamera (z.B. an der Haustür eines Privathaushalts) das Gesicht zu Sicherheitszwecken analysieren würde (56 Prozent).
„ePrivacy-Verordnung“ muss nachgebessert werden!
„Die bestehenden datenschutzrechtlichen Regelungen und die ab Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung müssen beim Einsatz von Gesichtserkennungstechnologien konsequent umgesetzt und durchgesetzt werden“, fordert Lina Ehrig, Leiterin „Team Digitales und Medien“ beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Neben Gesichtserkennung wiesen die Verbraucherschützer auf Überwachung durch andere Methoden des Offline-Trackings hin: So biete beispielsweise auch die WLAN-Verbindung des Smartphones die Möglichkeit, Verbraucher in der Offline-Welt zu identifizieren und gezielte Werbung anzuzeigen. „Dies darf aus Verbrauchersicht nur mit Einwilligung möglich sein“, fordert Ehrig – die aktuell in Europa verhandelte „ePrivacy-Verordnung“ müsse entsprechend nachgebessert werden.
Weitere Informationen zum Thema:
verbraucherzentrale Bundesverband, 21.06.2017
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