Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Dienstag, August 1, 2017 16:59 - noch keine Kommentare
Gesichtserkennung in Bahnhöfen: Deutscher Anwaltverein kritisiert massiven Eingriff in Grundrechte
Stellungnahme zum Start des Pilotprojekts am Bahnhof Südkreuz in Berlin
[datensicherheit.de, 01.08.2017] Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnt vor dem Einsatz von Gesichtserkennungssystemen an öffentlichen Plätzen. Er bezweifelt zudem, dass dieser den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Laut DAV-Präsident Ulrich Schellenberg gebe es „keine Rechtsgrundlage für diese Maßnahme“.
Start des Gesichtserkennungsprojekts am 1. August 2017 in Berlin
Anlass für die Kritik ist der Start des Pilotprojekts zur Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz in Berlin.
„Wenn massenhaft Gesichter von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern an Bahnhöfen gescannt werden, dann greift der Staat schwerwiegend in Grundrechte ein“, betont Schellenberg zum Start des Gesichtserkennungsprojekts am 1. August 2017 in Berlin.
„Dieses Scannen führt zu einem nicht hinnehmbaren Gefühl des Überwachtwerdens und der Einschüchterung“. Das Bundesverfassungsgericht habe in mehreren Entscheidungen ausdrücklich vor derartigen Effekten gewarnt. So beispielsweise in dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung oder im Urteil zum automatisierten Erfassen von Kfz-Kennzeichen.
An dem Testlauf sind das Bundesinnenministerium, die Deutsche Bahn, die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt beteiligt. Die rechtlichen Bedenken des DAV richteten sich nicht gegen den sechsmonatigen Testbetrieb, jedoch gegen den späteren Einsatz der Gesichtserkennung im Echt-Betrieb.
Brisante Mischung: Sicherheitsgesetze und Gesichtserkennungstechnik
„Die Gesichtserkennung und die jüngsten Sicherheitsgesetze stellen eine verfassungsrechtlich brisante Kombination dar“, sagte Schellenberg.
So würden nach dem neuen Pass- und Personalausweisgesetz künftig Polizeibehörden, das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Landesämter für Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst im automatisierten Verfahren biometrische Passbilder abrufen dürfen. „Dieses Zusammenspiel aus technischen und rechtlichen Neuerungen stellt den Schutz der Freiheitsrechte vor neue Gefahren“, so der DAV-Präsident.
Rechtsgrundlage fehlt
Nach Ansicht des DAV gibt es „derzeit keine Rechtsgrundlage“, die eine Gesichtserkennung an öffentlichen Orten rechtfertigt.
Schellenberg: „Angesichts dieser neuen technischen und rechtlichen Möglichkeiten stellt sich die Frage, auf welcher rechtlichen Grundlage das massenhafte Scannen von Gesichtern gerechtfertigt wird“. Eine „wasserdichte Norm“, die diesen Angriff auf die informationelle Selbstbestimmung rechtfertigen könnte, gebe es nicht.
Darüber hinaus gibt es nach Ansicht des DAV zahlreiche offene Fragen:
- Wann soll das System anschlagen?
 - Bei zur Fahndung ausgeschrieben Personen, bei Fußball-Ultras auf dem Weg zum Auswärtsspiel, bei sogenannten Gefährdern?
 
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