Aktuelles, Experten - geschrieben von am Dienstag, November 29, 2011 15:57 - noch keine Kommentare

Verfassungsrang für die Informationsfreiheit gefordert

Entschließung der 23. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland

[datensicherheit.de, 29.11.2011] Auf ihrer 23. Konferenz haben die Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland unter Vorsitz des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) am 29. November 2011 eine Entschließung zur Informationsfreiheit verabschiedet:
Demokratie und Rechtsstaat könnten sich nur dort wirklich entfalten, wo auch die Entscheidungsgrundlagen staatlichen Handelns offengelegt würden. Bund und Länder müssten ihre Bemühungen weiter verstärken, für mehr Transparenz staatlichen Handelns zu sorgen. Eine verfassungsrechtliche Verankerung der Informationsfreiheit sei daher geboten.
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland tritt dafür ein, den Anspruch auf freien Zugang zu amtlichen Informationen in das Grundgesetz und in die Landesverfassungen – sofern noch nicht geschehen – aufzunehmen. Staatliche Stellen müssten die ihnen vorliegenden Informationen grundsätzlich öffentlich zugänglich machen.



Kommentieren

Kommentar

Kooperation

TeleTrusT

Mitgliedschaft

German Mittelstand e.V.

Mitgliedschaft

BISG e.V.

Multiplikator

Allianz für Cybersicherheit

Datenschutzerklärung