Aktuelles, Experten, Studien - geschrieben von dp am Montag, Dezember 4, 2017 11:31 - noch keine Kommentare
Andrea Voßhoff fordert: Datenschutz nicht von kommerziellen Erwägungen steuern lassen
Kritik an der Einseitigkeit einer Studie über mögliche Auswirkungen der geplanten „E-Privacy-Verordnung“
[datensicherheit.de, 04.12.2017] Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat in einer aktuellen Stellungnahme die am 30. November 2017 veröffentlichte Studie zu den hypothetischen Auswirkungen der geplanten „E-Privacy-Verordnung“ bemängelt. Diese Studie des WIK Instituts konzentriere sich einseitig auf die vermeintlich negativen Folgen für das Online-Werbegeschäft und ignoriere dabei potenzielle Chancen, die sich für die Branche aufgrund der Änderungen ergeben könnten.
Analyse des Surfverhaltens
Die „E-Privacy-Verordnung“ soll laut BfDI den Schutz der Privatsphäre bei der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel neu fassen. Der Entwurf der EU-Kommission und Vorschläge des Europäischen Parlaments sehen demnach vor, dass Verbraucher die Analyse ihres Surfverhaltens über entsprechende Einstellungen ihres Browsers pauschal untersagen könnten.
Derzeit berieten die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten über ihre Verhandlungsposition. Die Studie des WIK Instituts habe nun die Auswirkungen der geplanten Änderungen auf die Werbe- und Medienbranche beleuchtet.
Kritik an der Werbewirtschaft
Die BfDI, Andrea Voßhoff, kommentiert: „Ich hätte mir gewünscht, dass man für eine Studie über die Auswirkungen der ,E-Privacy-Verordnung‘ einen ausgewogeneren Ansatz gewählt hätte. Leider wurde die Chance vertan, im Rahmen der Studie beispielsweise auch neue Geschäftsmodelle mit datenschutzfreundlicherem Tracking des Nutzerverhaltens zu beleuchten. Das in der Studie skizzierte düstere Szenario dürfte daher niemanden überraschen, greift aber zu kurz.“
Voßhoff ist der festen Überzeugung, dass Internetnutzer frei entscheiden sollten, ob ihr Surfverhalten gespeichert und analysiert werden darf. Dieses grundlegende Recht werde „keineswegs zum Untergang der Werbewirtschaft und damit des Internets führen“. Die Werbewirtschaft habe es jahrelang versäumt, freiwillige Maßnahmen wie die „Do-not-Track“-Einstellung in Browsern effektiv umzusetzen. Nun dürfe man sich nicht beschweren, wenn der Gesetzgeber dieses Manko behebt.
Werbebudgets wandern in Soziale Netzwerke ab
Für die vom Bundesministerium für Wirtschaft (BMWI) beim hauseigenen WIK Institut in Auftrag gegebene Studie seien ausschließlich Stakeholder aus dem Umfeld der Digitalen Wirtschaft, der Verlage und der Online-Werbewirtschaft interviewt worden. Gefragt wurde demnach, welchen Einfluss die im Entwurf für eine ,E-Privacy-Verordnung‘ vorgeschlagenen Regelungen auf bestehende Geschäftsmodelle haben wird und wie hoch die hieraus resultierenden Einbußen sein werden.
So sollten bereits die kurzfristigen Einbußen ein Drittel des gesamten digitalen Werbebudgets betragen. Mittel- bis langfristig sei zu erwarten, dass die Werbebudgets in geschlossene Systeme, das heißt Soziale Netzwerke, wandern und alternativ Bezahlschrankensysteme etabliert würden.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 22.02.2017
Europäische Informationsfreiheitsbeauftragte treffen sich in Berlin
datensicherheit.de, 07.01.2014
Andrea Voßhoff zur Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ernannt
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