Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, Juni 2, 2011 17:16 - noch keine Kommentare
Antiterrorgesetze: Bundesdatenschutzbeauftragter fordert gründliche Evaluation
Auch völlig unbescholtene Bürger könnten ins Visier geraten, kritisiert Peter Schaar
[datensicherheit.de, 02.06.2011] In seinem jüngsten Blogbeitrag geht der Bundesdatenschutzbeauftragte auf den erbitterten Streit um die Verlängerung der weitgehenden Befugnisse für Nachrichtendienste ein, die diesen nach dem 11. September 2001 eingeräumt wurden:
Sicherheitspolitiker warnen vor anhaltenden terroristischen Bedrohungen und fordern, diese Befugnisse weiter gelten zu lassen. Peter Schaar will dabei gar nicht in Frage stellen, dass es solche Bedrohungen weiterhin gibt, aber dies rechtfertige seiner Meinung nach nicht die pauschale Verlängerung dieser Gesetze.
Er betont den „wesentlichen Unterschied zwischen 2001 und 2011“ – damals seien angesichts der Wucht und Grausamkeit der Anschläge „in großer Eile und ohne gründliche Diskussion“ umfangreiche Maßnahmenpakete durchgesetzt worden; heute könnten und müssten wir aber zurückschauen und bewerten, was die einzelnen Regelungen gebracht hätten – wie stark tatsächlich in die Grundrechte eingegriffen wurde, wie viele Menschen erfasst wurden und ob die in die Gesetze eingebauten Sicherungen funktioniert haben, etwa die parlamentarische Kontrolle und die Pflicht zur nachträglichen Benachrichtigung der von Überwachungsmaßnahmen Betroffenen.
Da viele dieser Befugnisse tief in die Grundrechte eindringen und ihre Handhabung – wie andere nachrichtendienstliche Maßnahmen – im Regelfall nicht gerichtlich überprüft werden, könnten auch völlig unbescholtene Bürger ins Visier geraten, kritisiert Schaar. Wer sich etwa unwissentlich im Umfeld eines Verdächtigen bewegt, könnte bereits erfasst worden sein, ohne von einem Terrorhintergrund oder Verdacht je zu erfahren. Solche Grundrechtseingriffe seien im Interesse aller mit einem „sorgsam rechtsstaatlich austarierten System“ so gering und so selten wie möglich zu halten.
Weitere Informationen zum Thema:
PETER SCHAAR. Der Blog, 27.05.2011
Antiterrorgesetze: Ausnahme oder Normalbetrieb?
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