Aktuelles, Experten - geschrieben von am Donnerstag, Mai 20, 2021 18:48 - noch keine Kommentare

Aufzug: Cybersecurity ist Pflicht

DEKRA erinnert an aktuelle Vorschriften für die Aufzugsprüfung

[datensicherheit.de, 20.05.2021] Aufzugbetreiber müssten künftig Cyber-Attacken und Software-Pannen an ihren Anlagen aktiv vorbeugen – die Software gehöre jetzt gemäß den aktualisierten Vorschriften bei der Aufzugsinspektion zum vorgeschriebenen Prüfumfang, informiert der DEKRA e.V. in einer aktuellen Erinnerung.

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Foto: DEKRA e.V.

Aufzugsanlagen: Digitale Steuerung, Überwachung und Wartung verursachen Anfälligkeiten

Aufzugsanlagen zunehmend mit dem Internet verbunden

Aufzugsanlagen seien zunehmend mit dem Internet verbunden. „Sie werden digital gesteuert, überwacht und gewartet und werden damit anfällig für Software-Fehler und Hacker-Attacken.“ Ein Szenario könnte sein, dass zum Beispiel durch Software-Manipulation der Aufzug gestoppt und die Geschwindigkeit oder Fahrtrichtung verändert werden. Bei vernetzter Gebäudetechnik würde zudem der Zugriff auf andere Funktionen smarter Gebäude möglich.

Aufzugs-Betreiber, -Wartungsfirmen oder -Hersteller müssen Updates aktiv melden

Um dieses Sicherheitsrisiko zu minimieren, sei mittlerweile die Software in die Prüfgrundlage für Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) wie DEKRA aufgenommen worden. Der Prüfsachverständige halte nun bei der Hauptprüfung und wiederkehrenden Prüfung die aktuellen Softwarestände fest. Betreiber, Wartungsfirma oder Hersteller müssten eventuelle Updates aktiv an die beauftragte ZÜS melden.

Nur 43,5% der geprüften Aufzugsanlagen in Deutschland mängelfrei

Aufzugsanlagen in Deutschland wiesen einen unterschiedlichen Wartungszustand auf und hätten Mängel, so Beobachtungen der DEKRA-Sachverständigen. So seien laut „Anlagensicherheitsreport 2020“ der Zugelassenen Überwachungsstellen nur 43,5 Prozent von 607.000 geprüften Aufzüge im Berichtsjahr 2019 in Deutschland mängelfrei gewesen. 4.200 (0,7 Prozent) der überprüften Aufzüge hätten „gefährliche Mängel“ aufgewiesen und seien entweder umgehend ausgebessert oder vorübergehend stillgelegt worden. „Knapp zwölf Prozent wiesen ,sicherheitserhebliche Mängel‘ auf, die von Betreibern nachgebessert und dann erneut begutachtet werden mussten.“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 18.05.2021
Cybersecurity-Risikoprozess: Leitfaden für IT-Entscheider



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