Aktuelles, Branche - geschrieben von cp am Freitag, November 25, 2011 10:03 - noch keine Kommentare
Belgischer Vorstoß zu Internetsperren ist laut Europäischem Gerichtshof grundrechtswidrig
eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. begrüßt das Urteil
[datensicherheit.de, 25.11.2011] Die Anordnung eines belgischen Gerichts, das einen Internet-Zugangsprovider zum Aufbau einer Sperrstruktur verpflichten wollte, verstößt gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und muss aufgehoben werden – so die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg vom 24. November 2011:
Gegen die Anordnung geklagt hatte der betroffene Provider Scarlet Extended SA, der auf eigene Kosten den gesamten Datenverkehr seiner Kunden überwachen und Urheberrechtsverstöße unterbinden sollte. Dies sei ein richtungsweisendes Urteil, das Europas Bürger und Unternehmen vor Willkürentscheidungen ohne gesetzliche Grundlage schütze, kommentiert eco-Vorstand Oliver Süme. Der Aufbau von Internetsperren und die Kontrolle elektronischer Kommunikation verstießen gegen die Grundrechte.
Dies habe der EU-Gerichtshof eindeutig festgehalten. Ein solcher Eingriff könne nur dann gerechtfertigt sein, wenn er andere, gleichwertige Rechte schützt und zugleich durch ein nationales Gesetz legitimiert wird – allerdings nur, wenn dieses ausreichend genau darlege, welche Art von Maßnahmen es dafür vorsieht.
Im konkreten Fall hätte das belgische Gericht seine Anordnung allerdings auf eine äußerst vage formulierte Grundlage gestützt – ein Gesetz, das belgischen Richtern beliebige Anordnungen gegen Unternehmen gestattet, deren Dienste von Dritten für Urheberrechtsverletzungen missbraucht werden. Dies erlaube in den Augen der europäischen Richter allerdings keine Einschränkung der Grundrechte, da diese Möglichkeit im Gesetzestext nicht ausdrücklich und von vornherein vorgesehen gewesen sei. Weder müssten Bürger davon ausgehen, dass ihre gesamte digitale Kommunikation aufgrund einer solchen richterlichen Anordnung überprüft würde, noch könne man Unternehmen auf dieser Basis zu Investitionen in Höhe von vielen Millionen Euro verpflichten.
Sie seien froh, dass der Europäische Gerichtshof dabei mit Sachverstand und Augenmaß entschieden habe, so eco-Vorstand Süme. Alle Experten seien sich seit Langem einig, dass Internetsperren reine Symbolpolitik seien – technisch wirkungslos und in wenigen Sekunden zu umgehen. Für solche Symbole dürften weder die Menschenrechte eingeschränkt werden, noch dürfe man Unternehmen völlig sinnlose Millionenausgaben aufbürden.
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