Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Dienstag, März 6, 2012 19:48 - noch keine Kommentare
Berliner Richter erklären facebook-Freundefinder und -Geschäftsbedingungen für rechtswidrig
Landgericht Berlin gab am 6. März 2012 der Klage des verbraucherzentrale Bundesverbandes in vollem Umfang statt
[datensicherheit.de, 06.03.2012] Das Unternehmen facebook verstößt nach Auffassung des Landgerichts Berlin mit dem „Freundefinder“ und seinen Geschäftsbedingungen gegen Verbraucherrechte:
Das Landgericht gab damit am 6. März 2012 der Klage des verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) in vollem Umfang statt (Az. 16 O 551/10); es ist noch nicht rechtskräftig. Das Urteil sei ein Meilenstein – „facebook & Co.“ müssten den Datenschutz in Europa respektieren, so vzbv-Vorstand Gerd Billen.
Beim „Freundefinder“ hatte das Gericht kritisiert, dass die facebook-Mitglieder dazu verleitet würden, Namen und E-Mail-Adressen von externen Freunden zu importieren. Diese erhalten daraufhin eine Einladung, ohne dazu eine Einwilligung erteilt zu haben. Zwar hat facebook die Anwendung inzwischen leicht modifiziert – nach Auffassung des vzbv allerdings nicht ausreichend. Dass man facebook damit sein komplettes Adressbuch überlässt, sei nach wie vor nicht ohne Weiteres erkennbar, kritisiert Billen – facebook dürfe Nutzerinhalte nur nach deren Zustimmung verwenden.
Weiterhin urteilte das Gericht, dass facebook sich nicht in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten aus Mitglieder-Profilen einräumen lassen dürfe. Vielmehr blieben die Mitglieder Urheber ihrer selbst komponierten Musiktitel oder eigenen Bilder – facebook dürfe diese Werke nur nach Zustimmung der Nutzer verwenden.
Rechtswidrig ist nach Auffassung der Richter ferner die Einwilligungserklärung, mit der die Nutzer der Datenverarbeitung zu Werbezwecken zustimmen. Zudem müsse facebook rechtzeitig über Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen informieren.
Der vzbv fordert facebook nun auf, den eigenen Bekundungen Taten folgen zu lassen und den Verbraucher- und Datenschutz in Europa zu akzeptieren. Sie würden facebook sehr genau „auf die Finger schauen“, ob dann das rechtskräftige Urteil umgesetzt wird, so Billen. Generell sollte das Unternehmen vor der Einführung neuer Dienste und Anwendungen zunächst prüfen, ob diese mit dem europäischen Datenschutzrecht vereinbar sind. Insoweit begrüßt der vzbv den Entwurf der EU-Kommission für eine Datenschutz-Grundverordnung. Diese sieht für die Verarbeitung personenbezogener Daten zwingend eine ausdrückliche Willensbekundung vor, die ohne Zwang und in Kenntnis der Sachlage erfolgen muss.
Mit der Klage gegen facebook soll sich das vom Bundesverbraucherministerium geförderte vzbv-Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ erneut für die Einhaltung von Verbraucher- und Datenschutzstandards in Sozialen Netzwerken einsetzen.
Weitere Informationen zum Thema:
verbraucherzentrale Bundesverband
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