Branche - geschrieben von am Donnerstag, Mai 28, 2020 12:29 - noch keine Kommentare

eco-Kommentar zum BGH-Urteil: Mehr Rechtssicherheit im Umgang mit Cookies

Einwilligungserfordernis vor der Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig

[datensicherheit.de, 28.05.2020] Mit seinem heutigen Urteil zum Rechtsstreit zwischen dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und der Planet49 GmbH hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Einwilligungserfordernis vor der Verarbeitung von personenbezogenen Daten klargestellt. Werbetreibende Unternehmen benötigen beim Setzen von personenbezogenen Cookies somit die freiwillige, explizite Einwilligung der Nutzer, wie es auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die europäische E-Privacy-Richtlinie vorschreiben.

Der Verband der Internetwirtschaft (eco) begrüßt, dass durch das Urteil heute Unklarheiten beim Setzen von personenbezogenen Cookies beseitigt wurden und der Umgang mit Daten europäisch einheitlich geregelt worden ist.

Dazu sagt eco-Geschäftsführer Alexander Rabe:

„In Deutschland wurde für das Setzen von Werbecookies lange das Opt-Out-Modell angewendet – Nutzer mussten informiert werden und konnten dann aktiv dem widersprechen. Die EU-Gesetzgebung sieht jedoch bereits seit 2009 eine Einwilligung vor. Seit dem Inkrafttreten der DSGVO haben sich die Anforderungen an eine Einwilligung nochmals verändert, die nun ,ausdrücklich´ lautet – es muss also eine eindeutige, bestätigende Handlung seitens der Nutzer geben. Somit gibt das heutige Urteil Unternehmen und Nutzern endlich Klarheit und Rechtssicherheit im Umgang mit Cookies.“

Mit der Datenschutzgrundverordnung hat Europa den Rahmen für die zukünftige Ausgestaltung des Schutzes von personenbezogenen Daten gesetzt. Zersplitterte Regulierung, die bislang in nationalen Datenschutzgesetzen unterschiedlich gehandhabt wurde, wurde in einer zentralen europäischen Verordnung gebündelt, systematisiert und nach denselben Prinzipien aufgestellt. Zur aktuellen Evaluierung der DSGVO hat der Verband der Internetwirtschaft eigene Eckpunkte entwickelt.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 01.10.2019
EuGH-Urteil: Werbe-Cookies nur bei Einwilligung



Kommentieren

Kommentar

Kooperation

TeleTrusT

Mitgliedschaft

German Mittelstand e.V.

Mitgliedschaft

BISG e.V.

Multiplikator

Allianz für Cybersicherheit

Datenschutzerklärung