Aktuelles, Experten, Studien - geschrieben von dp am Montag, Mai 26, 2025 9:30 - noch keine Kommentare
Bitkom-Umfrage: Datenschutz immer öfter als Innovationsbremse empfunden
Die seit dem 25. Mai 2018 geltende DSGVO unterliegt offensichtlich gerade bei Unternehmen einer eher kritischen Wahrnehmung
[datensicherheit.de, 26.05.2025] Die seit dem 25. Mai 2018 geltende europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterliegt offensichtlich einer ambivalenten Wahrnehmung: So fühlen sich laut einer aktuellen Umfrage des Branchenverbands Bitkom e.V. mehr als zwei Drittel der Unternehmen in Deutschland „vom Datenschutz ausgebremst“. 70 Prozent haben demnach bereits mindestens einmal Pläne für Innovationen aufgrund von Datenschutz-Vorgaben oder Unsicherheiten bei der Anwendung des geltenden Rechts gestoppt. Die Umfrage wurde im Bitkom-Auftrag von Bitkom Research durchgeführt: Hierzu seien 605 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland telefonisch im Zeitraum der Kalenderwochen 10 bis 16 2025 repräsentativ befragt worden.

Abbildung: Bitkom
Bitkom Research: Umfrage zum Thema Datenschutz als Innovationshemmnis
Datenschutz in Deutschland als Digitalisierungs-Bremse Nummer 1
„Vor einem Jahr lag der Anteil noch bei 61 Prozent. Aktuell sagen wie im Vorjahr 17 Prozent, dass sie einmal auf Innovationspläne verzichtet haben.“ Bei 35 Prozent sei dies dagegen bereits „mehrfach“ der Fall (2024: 27%) und bei 18 Prozent sogar „häufig“ (2024: 17%). Diese Zahlen wurden von Bitkom anlässlich des siebten DSGVO-Jahrestages veröffentlicht: Diese gilt seit dem 25. Mai 2018.
„Der Datenschutz hat sich in Deutschland zur Digitalisierungs-Bremse Nummer 1 entwickelt. Durch die hohe Komplexität sowie die Vielzahl von Aufsichtsbehörden und deren unterschiedliche Auslegung des Datenschutzes sind Unternehmen verunsichert und verzichten zu häufig auf datengetriebene digitale Innovationen“, kommentiert der Bitkom-Präsident, Dr. Ralf Wintergerst.
Hohes Datenschutzniveau für wirklich schützenswerte Daten und pragmatische, innovationsfreundliche Regeln für alle sonstigen
Er führt weiter aus: „Damit Deutschland und Europa bei Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz oder digitalen Plattformen international in der Spitze dabei sein können, brauchen wir einen neuen Ansatz im Datenschutz: ein hohes Datenschutzniveau für wirklich schützenswerte Daten und pragmatische, innovationsfreundliche Regeln für alle anderen Daten.“
Aktuelle Pläne der EU-Kommission, bei der DSGVO die Freistellung von der Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten auf größere Unternehmen auszuweiten, reichen nach Bitkom-Ansicht nicht aus. „Notwendig wären umfassendere Entlastungen bei Dokumentations- und Berichtspflichten sowie eine stärkere Berücksichtigung technologischer Entwicklungen, etwa bei Künstlicher Intelligenz“, fordert Wintergerst.
Bündelung der Datenschutzaufsicht bei der BfDI – einheitliche DSGVO-Auslegung erhofft
Aktuell führten vielfach redundante Berichtspflichten – etwa durch DSGVO, den „AI Act“ oder den „Data Act“ – zu erheblichem bürokratischem Aufwand, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Der hohe Dokumentationsaufwand, unter anderem durch das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten oder Datenschutz-Folgenabschätzungen binde Ressourcen, welche für die Innovationen dringend gebraucht würden.
Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Bündelung der Datenschutzaufsicht bei der Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) biete nun die Chance für die dringend notwendige, bundesweit einheitliche Auslegung der DSGVO. „Damit kann es uns gelingen, den Datenschutz stärker an realen Gefahren als an theoretischen Risiken zu orientieren und bei Abwägungen nicht allein den Datenschutz, sondern auch den Verlust von individuellen und gesellschaftlichen Mehrwerten durch Datennutzung zu berücksichtigen“, so Wintergerst abschließend.
Weitere Informationen zum Thema:
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