Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, September 19, 2024 18:46 - noch keine Kommentare
Cybercrime: BKA meldet erfolgreichen Schlag gegen Infrastruktur digitaler Geldwäscher der Underground Economy
BKA und ZIT konnten 47 in Deutschland gehostete cyber-kriminelle Exchange-Services abschalten
[datensicherheit.de, 19.09.2024] Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – und das Bundeskriminalamt (BKA) haben nach eigenen Angaben 47 in Deutschland gehostete, für cyber-kriminelle Zwecke genutzte Exchange-Services abgeschaltet. Es handelte sich demnach um Plattformen, auf denen herkömmliche Währungen und Krypto-Währungen umgetauscht werden konnten. Den Betreibern werde vorgeworfen, bewusst durch mangelhafte Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben zur Geldwäschebekämpfung (sog. Know-Your-Customer-Prinzip) in großem Stil die Herkunft kriminell erlangter Gelder verschleiert und sich somit der Geldwäsche und dem Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet gemäß §§ 127, 261 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4 StGB strafbar gemacht zu haben.
Schlag gegen relevantesten Bausteine der cyber-kriminellen Wertschöpfungskette
Konkret hätten die Exchange-Services Tauschgeschäfte ohne Durchlaufen eines Registrierungsprozesses und ohne Prüfung von Identitätsnachweisen („Know-Your-Customer“-Prinzip) ermöglicht. Das Angebot sei darauf ausgerichtet gewesen, schnell, einfach und anonym sogenannte Krypto-Währungen untereinander oder in digitale Währungen zu tauschen, um so deren Herkunft zu verschleiern.
„Exchange-Services, die solche anonymen Finanztransaktionen und somit Geldwäsche ermöglichen, stellen einen der relevantesten Bausteine in der kriminellen Wertschöpfungskette des Phänomenbereichs Cybercrime dar.“ Unter den Nutzern befänden sich Ransomware-Gruppierungen, DarkNet-Händler und Botnetz-Betreiber, welche über solche Dienste erpresstes Lösegeld oder andere Taterträge in den regulären Währungskreislauf einbrächten, um dann das kriminell erlangte Geld verwerten zu können.
Cyber-Kriminelle im Ausland für deutsche Strafverfolgung oftmals unerreichbar
„Im Zuge der Maßnahmen konnten BKA und ZIT sowohl umfangreiche Nutzer- als auch Transaktionsdaten von den abgeschalteten Exchange-Services sicherstellen.“ Diese Daten stellten nun wertvolle Ermittlungsansätze bei der Bekämpfung von Cybercrime dar. Um der Cyber-Kriminalität nachhaltig zu begegnen, seien personelle Ermittlungen, also die Identifizierung und erfolgreiche Verfolgung von Straftätern, ein wichtiger und effektiver Ansatz. „Da sich Cyber-Kriminelle jedoch oftmals im Ausland aufhalten und von einigen Ländern geduldet oder sogar geschützt werden, bleiben sie für die deutschen Strafverfolgung oftmals unerreichbar.“
Daher seien die Maßnahmen der deutschen Strafverfolgungsbehörden ebenfalls darauf ausgerichtet, die Infrastruktur der Cyber-Kriminellen zu schwächen und zu zerschlagen. „Durch diesen Infrastrukturansatz konnten der ,Underground Economy’ in jüngster Vergangenheit teils beträchtliche Finanzmittel entzogen werden.“ Außerdem seien IT-Systeme und Daten sichergestellt worden, welche zu weiteren Ermittlungsansätzen geführt hätten.
Bekämpfung der Top-Bedrohungen aus dem Cyber-Raum
So sei es 2023 etwa gelungen, die Server-Infrastruktur des weltweit umsatzstärksten Krypto-Mixers im DarkNet, „ChipMixer“, zu beschlagnahmen und umgerechnet rund 90 Millionen Euro sicherzustellen. Darüber hinaus sei die Infrastruktur mehrerer krimineller Marktplätze beschlagnahmt worden – darunter „Kingdom Market“. Zudem habe 2023 die Schadsoftware „Qakbot“ und 2021 „Emotet“ vom Netz genommen werden können.
„Beide zählten zu den Top-Bedrohungen aus dem Cyber-Raum und verursachten weltweit Schäden in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro.“ 2024 habe sich nun die internationale Operation „Endgame“ gegen gleich sechs der größten Schadsoftware-Familien gerichtet – gegen deren Infrastrukturen, konkrete Akteure und ihre Finanzmittel.
Weitere Informationen zum Thema:
Bundeskriminalamt & Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ZIT
OPERATION FINAL EXCHANGE
Bundeskriminalamt BKA, 19.09.2024
Cybercrime: Infrastruktur von digitalen Geldwäschern der Underground Economy zerschlagen
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