Aktuelles, Experten, Veranstaltungen - geschrieben von dp am Samstag, Dezember 21, 2024 0:17 - noch keine Kommentare
Datennutzung vs. Datenschutz: EAID lädt zur Diskussionsveranstaltung nach Berlin ein
„Europäischer Datenschutztag 2025“ als Anlass zur Erörterung der „Datenspende“ für bestimmte Ziele von allgemeinem Interesse
[datensicherheit.de, 21.12.2024] Peter Schaar, Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz e.V. (EAID) lädt zur nächsten EAID-Veranstaltung anlässlich des „Europäischen Datenschutztags 2025“ nach Berlin ein. Im Mittelpunkt steht demnach das Verhältnis zwischen dem „Data Governance Act“ der EU und der „Datenschutz-Grundverordnung“ (DSGVO).
„Regelungs-Tsunami“: EU hat im Rahmen der Europäischen Datenstrategie Vielzahl von Rechtsakten erlassen
Die Europäische Union (EU) habe im Rahmen der Europäischen Datenstrategie der Kommission eine Vielzahl von Rechtsakten – manche sprächen von einem „Regelungs-Tsunami“ – erlassen. „Im Vordergrund stehen dabei neben der ,Datenschutz-Grundverordnung’ der ,Digital Markets Act’, der ,Digital Services Act’ und der ,Artificial Intelligence Act’. Etwas in den Hintergrund gedrängt worden ist der im September 2023 in Kraft getretene ,Data Governance Act’.“
Dessen Ziel sei es, die Nutzung von personenbezogenen wie nicht-personenbezogenen Daten als „Datenspende“ für bestimmte Ziele von allgemeinem Interesse, wie u.a. die Gesundheitsversorgung, die Verbesserung der Mobilität, die amtliche Statistik, die staatliche Entscheidungsfindung oder die wissenschaftliche Forschung zu erleichtern.
Auch ohne Verabschiedung des „Daten-Governance“-Gesetzes in Deutschland gilt zugrundeliegende EU-Verordnung bereits jetzt
Auch wenn das deutsche „Daten-Governance“-Gesetz zur Umsetzung des Unionsrechts wohl nicht mehr in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden wird, gilt laut EAID die zugrundeliegende Verordnung der Union bereits jetzt unmittelbar. Dies werfe eine Reihe von Fragen auf, welche im Rahmen der u.g. Veranstaltung diskutiert werden sollten:
- „Sind die gemeinnützigen Ziele, für die eine ,Datenspende’ ermöglicht werden soll, vom Unionsgesetzgeber hinreichend präzise und vom Umfang her zu eng oder zu weit definiert worden?“
- „Ist das Verhältnis zwischen ,Data Governance Act’ und ,Datenschutz-Grundverordnung’ klar genug bestimmt worden?“
- „Kann der ,Data Governance Act’ einen ausreichenden Anreiz für ,Datenaltruismus’ setzen und was wären möglicherweise notwendige Ergänzungen mit diesem Ziel?“
- „Welchen Spielraum hat der Bundesgesetzgeber bei der Umsetzung des ,Data Governance Acts’ und nutzt der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein deutsches ,Daten-Governance’-Gesetz diesen Spielraum?“
„Datennutzung vs. Datenschutz“ am 29. Januar 2025 um 18 Uhr
„Datennutzung vs. Datenschutz“
Präsenzveranstaltung mit begleitendem Internet-Streaming
Mittwoch, 29. Januar 2025, 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr (im Anschluss Gelegenheit zu einem „Get Together“ bei kleinem Imbiss und Getränken)
Europäische Akademie Berlin, Bismarck-Allee 46/48, 14193 Berlin
Anmeldung per E-Mail erforderlich unter anmeldung [at] eaid-berlin [dot] de
Das Panel (ohne Gewähr):
- Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Yvo Volman, Director for Data Policy and Innovation, Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien, Europäische Kommission
- Thomas Zerdick, LL.M., Referatsleiter „Aufsicht und Durchsetzung“ beim Europäischen Datenschutzbeauftragten
Begrüßung: Peter Schaar (EAID)
Moderation: Dr. Alexander Dix, LL.M. (EAID)
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 28.02.2024
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