Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, November 11, 2020 22:41 - noch keine Kommentare
DAV warnt vor Hintertüren: Schwächung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung droht
Rechtsanwalt Dr. Eren Basar, Mitglied des Ausschusses „Gefahrenabwehrrecht“ des Deutschen Anwaltvereins (DAV), nimmt Stellung
[datensicherheit.de, 11.11.2020] Der EU-Ministerrat hat laut einer aktuellen Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins (DAV) eine Resolution zum Thema „Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung“ entworfen: Anbieter sicherer Kommunikationslösungen sollen demnach verpflichtet werden, eine Art „Hintertür“ für staatliche Stellen einzurichten. Damit solle Kommunikation mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (etwa über „Whatsapp“, „Telegram“ oder „Signal“) für Ermittlungsbehörden lesbar gemacht werden. Der DAV lehnt dies nach eigenen Angaben ab.
Einrichtung solcher Hintertüren nicht notwendig
„Der Entwurf zeigt nicht, warum die Einrichtung solcher ,Hintertüren‘ notwendig sein sollte. Das ist sie auch nicht. Offenbar sollen hier fehlende technische und personelle Kapazitäten mit der Erweiterung von Befugnissen ausgeglichen werden.“ Dr. Basar betont: Die Ermittlungsbehörden hätten in der Regel bereits eine rechtliche Grundlage, sich Zugang zu elektronischen Beweismitteln zu verschaffen.
In Deutschland hätten die Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden zum Beispiel sowohl präventiv als auch strafprozessual bereits weitreichende Möglichkeiten, auf IT-Systeme zuzugreifen. Sie könnten im Bereich der Bekämpfung des Terrorismus und der Organisierten Kriminalität (OK) schon jetzt – auch verdeckt – auf den jeweiligen Geräten hinterlegte Passwörter und Verschlüsselungscodes auslesen.
Hintertüren mögen Ermittlungs- und Aufklärungsarbeit erleichtern – das rechtfertigt aber keine so umfassende Eingriffsmöglichkeit
Diese Befugnisse zu nutzen und auf die Daten zuzugreifen, könne im Einzelfall aufwändig sein. „Dass die Behörden über diese Kapazitäten bei der IT-Forensik nicht immer verfügen, rechtfertigt so umfassende Eingriffsmöglichkeiten nicht.“
Ein (noch) breiterer Ansatz möge für die Ermittler praktischer und damit wünschenswert sein. Die Ermittlungs- und Aufklärungsarbeit nur zu erleichtern, könne aber nicht Grundlage für eine solche Initiative sein.
Hintertüren erleichtern auch potenziellen Angreifern den Zugriff
Eine Entschlüsselungsbefugnis würde auch potenziellen Angreifern die „Arbeit“ erleichtern. Damit würde die allgemeine IT-Sicherheit verschlechtert, und zwar europaweit.
„Wenn einmal eine Tür eingebaut ist, steht diese nicht nur bestimmten Akteuren offen. Ziel sollte sein, die Sicherheit informationstechnischer Systeme für alle zu verbessern. Dafür müssen die Hintertüren geschlossen bleiben“, so Dr. Basar in seiner aktuellen Stellungnahme.
Weitere Informationen zum Thema:
DeutscherAnwaltVerein
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