Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, Juni 12, 2013 16:52 - noch keine Kommentare
Digitaler Nachlass: Gesetzliche Regelung vom Deutsche Anwaltverein angemahnt
Um den Konflikt zwischen Erbrecht und Fernmeldegeheimnis aufzulösen, hält der DAV eine Ergänzung des Telekommunikationsgesetzes für erforderlich
[datensicherheit.de, 12.06.2013] Die Abwicklung des digitalen Nachlasses wirft in der Praxis erhebliche Probleme auf. Obwohl erbrechtlich klar sei, dass der gesamte digitale Nachlass – inklusive E-Mail-Account, Providerverträgen und Auskunftsansprüchen – auf die Erben übergeht, bedürfe es einer klarstellenden gesetzlichen Regelung im Telekommunikationsgesetz, fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV).
Dem Erbe hinsichtlich des E-Mail-Accounts, Providerverträgen und Auskunftsansprüchen, z.B. in Bezug auf Passwörter, stehen zurzeit widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Provider gegenüber. Viele dieser Geschäftsbedingungen hielten aber laut DAV der Inhaltskontrolle nicht stand. Es gebe einen Widerspruch zwischen dem Erbrecht und dem Fernmeldegeheimnis. Insbesondere E-Mails unterlägen dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses, erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Bräutigam, IT-Rechtsexperte des DAV. Konsequenz dieses Widerspruchs sei, dass eine Weitergabe gespeicherter E-Mails von der Einwilligung sämtlicher am Kommunikationsvorgang Beteiligten, also der Einwilligung des Empfängers und Absenders, gedeckt sein müsse. Es sei häufig unklar, ob die notwendigen Einwilligungen vorlägen oder nicht.
Um den Konflikt zwischen Erbrecht und Fernmeldegeheimnis aufzulösen, hält der DAV eine Ergänzung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) für erforderlich. Ferner sollte im Rahmen einer weiteren Novellierung des TKG bei Festnetzverträgen ein Übergang des Telekommunikationsanschlusses auf die Mitbewohner des Teilnehmers, die nicht dessen Erben sind, vorgesehen werden – dieser Vorschlag orientiere sich an den Vorschriften des Wohnungsmietrechts.
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