Aktuelles, Branche, Produkte - geschrieben von cp am Dienstag, März 4, 2014 19:09 - noch keine Kommentare
DIGITTRADE: Personenbezogene Daten mit zertifizierter Hardware gesetzeskonform schützen
Hersteller verspicht mit seiner staatlich zertifizierten Hochsicherheitsfestplatte HS256S Rechtssicherheit bei der Aufbewahrung sensibler Informationen
[datensicherheit.de, 04.03.2014] Personenbezogene Daten sind in ausreichendem Maße vor Manipulation, Verlust und Zugriff Unbefugter zu schützen. Das schreibt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ausdrücklich vor. Was jedoch als „ausreichend“ zu verstehen ist, war bisher unklar und mehr oder weniger jedem selbst überlassen. Denn eine zertifizierte Lösung gab es bisher nicht. Darauf macht die DIGITTRADE GmbH anlässlich der diesjährigen CeBIT aufmerksam, die mit ihrem Top-Thema „Datability“ den Umgang mit Daten in den Fokus rückt. Der IT-Security-Spezialist aus Sachsen-Anhalt habe an diesem Missstand nun etwas geändert und biete nach eingenen Angaben mit seiner staatlich zertifizierten Hochsicherheitsfestplatte HS256S öffentlichen Stellen, Ärzte und Anwälte sowie allen Berufsgruppen, die personenbezogene Daten erheben und verarbeiten, erstmals Rechtssicherheit bei deren Aufbewahrung.
DIGITRADE Hochsicherheitsfestplatte
Die HS256S – basierend auf IT Sicherheit made in Germany – ist das erste externe Speichermedium, das von staatlichen Datenschützern nach umfangreicher Prüfung mit den zertifizierenden „ULD-Datenschutzgütesiegel“ und „European Privacy Seal“ bedacht worden ist. „Dies gelang uns, da wir uns schon bei der Entwicklung der Hochsicherheitsfestplatte streng an den Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) orientiert haben“, führt Manuela Gimbut, Geschäftsführerin bei DIGITTRADE, aus. Sie beschreiben die Kriterien, die ein mobiler Datenträger erfüllen muss, um sowohl mit dem BDSG als auch mit den EU-Datenschutzrichtlinien konform zu sein und entsprechend zertifiziert werden zu können.
Hierzu zählt insbesondere, dass vertraulichen Daten im Speicher auch bei Verlust der Festplatte nicht an unberechtigte Personen gelangen dürfen. Die Daten sollen zudem vor Manipulationen, logischen und physikalischen Angriffen geschützt sein, wobei diese Vertraulichkeit durch ein Zusammenspiel von effektiver Zugriffskontrolle und ausreichender Verschlüsselung zu gewährleisten ist. Alle Sicherheitsfunktionen sollen außerdem vollständig innerhalb der Festplatte implementiert sein und die Verschlüsselung auf Hardwarebasis erfolgen sowie transparent im Hintergrund verlaufen. Der Verschlüsselungsschlüssel sollte darüber hinaus sicher und möglichst extern gespeichert und vom Anwender selbst generiert, geändert und bei Bedarf zerstört werden können. „All diese Anforderungen erfüllt die DIGITTRADE HS256S und erhielt daher im März 2013 die entsprechenden Zertifizierungen“, so die DIGITTRADE-Geschäftsführerin.
Für Behörden, Unternehmen und Selbstständige gilt seitdem: Es ist nicht mehr ihnen selbst überlassen, wie sie einen „ausreichenden“ Datenschutz im Sinne des BDSG sicherstellen. Zumal ihnen die Empfehlung des staatlichen Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) des Bundeslandes Schleswig-Holstein vorliegt. „Sollte es nun also zum Datenverlust kommen und es wurde nicht die staatlich empfohlene HS256S zur Speicherung verwendet, machen sich die betroffenen Behörden, Unternehmen oder Personen strafbar, da die Bestimmungen des BDSG trotz vorhandener, staatlich zertifizierter Lösung nicht hinreichend erfüllt wurden“, informiert Manuela Gimbut. Auf der CeBIT werden die IT-Security-Spezialisten den Fachbesuchern daher an ihrem Stand D46 in Halle 12 zu diesem Thema Rede und Antwort stehen und ihnen die HS256S, ihre Funktionsweise und Vorteile umfassend vorstellen.
Weitere Infiormationen zum Thema:
datensicherheit.de, 05.02.2014
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