Aktuelles, Experten - geschrieben von cp am Donnerstag, August 6, 2009 19:17 - ein Kommentar
Einsatz von Multimedia-Komponenten auf eigener Website birgt Risiken
BITKOM gibt nützliche Tipps für Web-Autoren
[datensicherheit.de, 06.08.2009] Websites lassen sich über eine multimediale Ausgestaltung, d.h. durch Einbindung von Bildern, Musik und Filmen richtig interessant gestalten. Doch wer solche Dateien in seine Webpräsenz integriert, sollte dabei auf Urheberrechte achten, sonst riskieren Web-Autoren unter Umständen teure Abmahnungen:
Vorsicht ist auch angebracht bei zweifelhaften Quellen für Musik-Downloads und Tauschbörsen. Wer ein paar Grundregeln beachte, vermeide rechtliche Risiken, so Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des „Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.“ (BITKOM). Tipps des BITKOM:
MUSIK
Auch für private Websites gelte das Urheberrecht. So schön es sein könne, etwa Urlaubsbilder mit Musik zu untermalen oder das eigene Lieblingslied zu spielen – in der Regel müssten die Rechte dafür erworben werden, zum Beispiel bei der GEMA oder über den Künstler selbst.
Das gelte auch für Podcasts, also selbst produzierte Radiosendungen im Netz, und für Videosequenzen.
BILDER und TEXTE
Das Gleiche gelte für Bilder. Deshalb sollten zum Beispiel bei Online-Auktionen keine offiziellen Produktbilder verwendet, sondern die Waren selbst fotografiert werden. Wer Bewerbungsfotos ins Netz stellen wolle, sollte die Online-Nutzungsrechte mit seinem Fotostudio klären, denn der Kunde erwerbe mit den Abzügen nicht automatisch alle Rechte.
Aufgepasst auch bei digitalen Landkarten-Ausschnitten – natürlich hätten die Kartenverlage geschützte Rechte an ihren Produkten. Auch fremde Texte seien in aller Regel urheberrechtlich geschützt.
MARKENRECHTE
Wer etwa bei eBay eine No-Name-Uhr anbiete, sollte nicht „im Rolex-Stil“ schreiben, denn das verletze das Markenrecht des Luxusherstellers. Strafbar mache man sich auch beim Angebot von Plagiaten – etwa beim versuchten Weiterverkauf einer im Urlaub gekauften gefälschten Markenhandtasche.
ILLEGALE DOWNLOADS
Offensichtlich rechtswidrige Angebote im Internet dürften nicht heruntergeladen werden. Vorsicht also bei kostenlosen Film- und Song-Angeboten aus zweifelhaften Quellen!
Bei legalen Anbietern im Netz seien Downloads meist kostenpflichtig.
TAUSCHBÖRSEN
Um Tauschbörsen für Musik und Filme zu nutzen, müssten man in der Regel Teile der eigenen Festplatte für andere Nutzer zugänglich gemacht werden. Wer dabei die Anweisungen nicht richtig lese und einen falschen Klick mache, öffne vielleicht unbewusst sein Musik-Archiv. Damit würden jedoch urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich zugänglich gemacht – und das sei strafbar.
Die Inhaber von Urheberrechten könnten von Internet-Providern verlangen, Adressen mutmaßlicher Raubkopierer herauszugeben.
ABMAHNUNGEN
Wenn Internet-Nutzer die Rechte anderer verletzen, würden Anwälte im Namen der Rechteinhaber oft Abmahnungen und Unterlassungserklärungen versenden. Auf jeden Fall sollte darauf reagiert werden – sonst könne der Abmahner bei Gericht „vorläufigen Rechtsschutz“ beantragen (Einstweilige Verfügung). Dann werde die Auseinandersetzung teurer.
Wer eine Abmahnung erhalte, sollte möglichst einen Anwalt einschalten!
Weitere Informationen zum Thema:
BITKOM, 06.08.2009
Multimedia im Web – so geht es ohne Risiko
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