Aktuelles, Experten, Studien - geschrieben von dp am Sonntag, April 28, 2013 23:49 - noch keine Kommentare
Erbe der Menschheit bedroht: Kulturstaatsminister Bernd Neumann fordert Stärkung des Kulturgutschutzes
Besonders in Krisensituationen und bewaffneten Konflikten werden Museen sowie archäologische Stätten geplündert und Kulturgüter illegal ins Ausland gebracht
[datensicherheit.de, 28.04.2013] Die Bundesregierung hat in der Kabinettsitzung am 24. April 2013 den von Kulturstaatsminister Bernd Neumann vorgelegten Bericht der Bundesregierung zum Kulturgutschutz in Deutschland verabschiedet. Der Schutz von Kulturgut sei ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Besonders in Krisensituationen und bewaffneten Konflikten, wie beispielsweise in Afghanistan, im Irak und aktuell in Syrien und Mali, würden Museen und archäologische Grabungsstätten geplündert und Kulturgüter illegal ins Ausland gebracht. Dabei gehe es nicht nur um Kulturgut, das für diese Staaten von nationaler Bedeutung sei, sondern auch um den Schutz des kulturellen Erbes der Menschheit, betont Neumann.
Nach Angaben internationaler Organisationen wie der UNESCO in Paris steht der illegale Handel mit Kulturgut nach dem illegalen Handel mit Waffen und Drogen weltweit an dritter Stelle der internationalen Kriminalität. Der Kulturstaatsminister betont, dass Deutschland zu seiner völkerrechtlichen Verantwortung stehe, gegen den illegalen Handel mit Kulturgut vorzugehen und unrechtmäßig ausgeführtes Kulturgut zurückzugeben. Mit der Ratifizierung des „UNESCO-Kulturgutübereinkommens“ hat die Bundesrepublik im Jahr 2007 die Verantwortung übernommen, Maßnahmen gegen die rechtswidrige Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut zu ergreifen. Im selben Jahr wurde das „Kulturgüterrückgabegesetz“ verabschiedet, um das internationale Übereinkommen in nationales Recht umzusetzen. Der nun verabschiedete Bericht geht auf eine Anforderung des Bundestags und des Bundesrats zurück.
Dieser Bericht stelle eine umfassende Bestandsaufnahme des Kulturgutschutzrechts in Deutschland dar und komme zu dem Ergebnis, dass die getroffenen Neuregelungen von 2007 richtig und notwendig gewesen seien. Der Bericht konstatiere aber auch, dass gesetzgeberische Nachbesserungen erforderlich seien, erläutert Neumann. So solle es durch eine „klarere und eindeutigere Formulierung“ der Voraussetzungen zu einer Erleichterung der Rückgabe illegal nach Deutschland eingeführter Kulturgüter kommen, die bisher in der Praxis weitestgehend leer gelaufen sei. Deutsches Kulturgut könnte zukünftig durch Normierung einer generellen Ausfuhrgenehmigungspflicht für bestimmte Kategorien von Kulturgut besser vor Abwanderung ins Ausland geschützt werden. Mit der Zusammenführung der Regelungen zum Abwanderungsschutz und zur Kulturgüterrückgabe in einem Gesetz strebe man nicht zuletzt eine Gesetzesvereinfachung an. Die notwendigen Gesetzesänderungen würden im Zusammenhang mit der Umsetzung der erwarteten EU-Richtlinie 2014 realisiert werden.
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