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Aktuelles, Experten - Samstag, Juni 22, 2013 22:34 - noch keine Kommentare
Ordnungsgeld gegen Telekom beantragt: Missachtung des vom Oberlandesgericht Köln ausggesprochenen Verbots
Verbraucherzentrale Hamburg moniert nicht bestellte Tarifänderungen oder kostenpflichtige Zusatzleistungen
[datensicherheit.de, 22.06.2013] Trotz Verbot des Oberlandesgerichts Köln (Urteil vom 21. September 2012, Az. 6 U 75/12) bestätige die Telekom ihren Kunden weiterhin Tarifänderungen oder kostenpflichtige Zusatzleistungen, die sie nicht bestellt haben, kritisiert die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh), die das Urteil erwirkt hatte.
Die vzhh hat daher nach eigenen Angaben beim Landgericht Bonn beantragt, gegen das Unternehmen ein Ordnungsgeld festzusetzen. Das Gerichtsurteil scheine den Telefonriesen wenig zu kümmern, viele Kunden würden einfach weiter über den Tisch gezogen, so Edda Castelló. Frau G. aus H. beispielsweise habe eine Auftragsbestätigung über ein von ihr nicht bestelltes Sicherheitspaket erhalten. weiterlesen…
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